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Ehrenamtsgesetzentwurf der Bayern SPD

09.10.2015 - von H.S.

Per Volksentscheid wurde am 20.6.2013 die „Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“ als Staatsziel in die Bayerische Verfassung aufgenommen. Im 20seitigen Gesetzentwurf, den die SPD dazu vorgelegt hat, heißt es über das bürgerschaftliche Engagement: Es sei "das zentrale Element in einer modernen und pluralistischen Gesellschaft". Der "freiwillige, unentgeltliche und am Gemeinwohl orientierte Einsatz des Einzelnen oder einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung", schafft bezahlte Arbeit für ganz Wenige, und schafft viel Staat !

Koordinierungszentren für Bürgerschaftliches Engagement:
192 Vollzeitstellen in Entgeltgruppe 12/13 TV-L sowie zusätzlich eine Vollzeitstelle in Entgeltgruppe 9/10 TV-L:
€ 18.432.000 pro Jahr.
(Geplant sind zwei Vollzeitstellen je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt.
Kosten für die Kommunen
Voraussichtlicher Sachaufwand von € 50.000 pro Jahr und pro Koordinierungscenter. Sachaufwand insgesamt:
€ 4.800.000 pro Jahr.

Der Landesbeirat Bürgerschaftliches Engagement
Er hat 1. stimmberechtigte Mitglieder, 2. beratende Mitglieder und kann 3. die Einrichtung von Ausschüssen beschließen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Für die Teilnahme an den Sitzungen des Beirats und seiner Ausschüsse erhalten die Mitglieder Reisekostenvergütung nach den für Beamte im höheren Dienst des Freistaates Bayern geltenden Vorschriften.
€ ???
sechs jährliche Treffen des Landesbeirats Bürgerschaftliches Engagement mit 30 Mitgliedern: 30 Mitglieder x 6 Treffen à € 100
€ 18.000 pro Jahr.
Die Geschäftsstelle des Landesbeirats
Geplant sind eine Vollzeitstelle in Besoldungsgruppe A 13/14 sowie eine Vollzeitstelle in Besoldungsgruppe A 9/10:
€ 102.000 pro Jahr.[/*][*] veranschlagter Sachaufwand für die Geschäftsstelle:
€ 80.000 pro Jahr .
eine Vollzeitstelle in Besoldungsgruppe A 16 für die / den Landesbeauftragte/n für Bürgerschaftliches Engagement:
€ 78.000 pro Jahr.

Die Stiftung Bürgerschaftliches Engagement Bayern
Das gesetzlich vorgesehene Grundstockvermögen beträgt:
€ 1.000.000 einmalig.
Hinzu kommen laufende Zuschüsse durch den Freistaat:
€ 100.000 pro Jahr.
Kosten für die Kommunen
Die Städte, Gemeinden, kreisfreien Städte, Landkreise sowie Bezirke zahlen Zuschüsse, welche durch eine vertragliche Regelung unter diesen kommunalen Gebietskörperschaften aufgeteilt werden.
€ 400.000 pro Jahr
Soweit den Gemeinden, Landkreisen und Bezirken durch das Gesetz Kosten entstehen, ist ihnen durch den Staat ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.

Organe der Stiftung
Das sind 1. der Stiftungsvorstand und 2. der Stiftungsrat. Zur Entscheidung über die Vergabe finanzieller Leistungen kann 3. ein Zuwendungsausschuss eingerichtet werden.

Der Stiftungsvorstand
Er besteht aus drei Personen. Soweit die Mitglieder des Stiftungsvorstands ehrenamtlich tätig sind, erhalten sie persönliche Auslagen in angemessener Höhe erstattet. Die Stiftung kann nach Maßgabe der Satzung ehrenamtlichen Mitgliedern des Vorstands für die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben eine feste laufende Vergütung, für besondere Dienstleistungen auch einmalige Vergütungen bewilligen. Der Stiftungsvorstand kann sich einer Geschäftsstelle bedienen und einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin einsetzen, dem oder der nach Maßgabe der Stiftungssatzung auch Vertretungsaufgaben übertragen werden können.
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Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus mindestens neun Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus 1. dem Staatsminister oder der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, 2. einem Vertreter oder einer Vertreterin des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, 3. fünf Mitgliedern des Landtags oder, falls die Anzahl der im Landtag gebildeten Fraktionen die Zahl fünf übersteigt, dieser Anzahl an Mitgliedern, 4. einem Vertreter oder einer Vertreterin des Landesbeirats für Bürgerschaftliches Engagement sowie 5. dem oder der Landesbeauftragten für Bürgerschaftliches Engagement. Der Stiftungsrat kann 6. weitere Mitglieder aufnehmen. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten persönliche Auslagen in angemessener Höhe erstattet.
€ ???

Die Bayerische Ehrenamtskarte
Die im Gesetzentwurf vorgesehene bayerische Ehrenamtkarte, soll als Anerkennung für geleistete Umsonstarbeit an ca. 70.000 EhrenamtlerInnen ausgegeben werden. Sie hat eine Geltungsdauer von drei Jahren. Sie wird auf Antrag verliehen an BürgerInnen, die 1. ein freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder 2. bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich erbringen bzw. erbracht haben oder 3. mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement arbeiten und mindestens 16 Jahre alt sind.
Der freie Eintritt in alle staatlichen Museen wird berechnet mit jährlichen Kosten von ca.
€ 280.000.
Die Ermäßigung von 25 % im ÖPNV in Bayern durch die Ehrenamtskarte schlägt zu Buche mit jährlichen Kosten von ca.
€ 5.000.000.

Kosten für die Kommunen
ca. € 42.000 pro Jahr.

Umwegrentabilität oder auch: warum das alles?
In Bayern werden von bürgerschaftlich Engagierten im Jahr rund 710 Millionen Arbeitsstunden erbracht, was 7,0 % der Gesamtarbeitszeit im Wert von 6,1 Milliarden Euro entspricht. Wenn durch öffentliche Investitionen in das bürgerschaftliche Engagement von 30 Mio. Euro jährlich sich die Arbeitsleistung bürgerschaftlich Engagierter um nur ein Prozent erhöhen ließe, hätten sich die Ausgaben bereits gelohnt (710 Millionen * 1 % * 8,5 Euro = 60,35 Mio. Euro).

Der Gesetzentwurf:Link

Link: Bayern: Ehrenamt per Volksentscheid in die Verfassung
Quelle: Gesetzentwurf Bayern SPD