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Bayernareal: Sensationelle Kehrtwende vor dem OLG München

Meiningen, 2015 Foto: H.S.

24.09.2015 - von Dr. Klass

Bekanntlich besteht eine der Kernaufgaben eines Insolvenzverwalters darin, Vermögenstransaktionen rückabzuwickeln, die im Vorfeld der Insolvenz in anfechtbarer Weise stattgefunden haben. Dahinter steckt die Idee einer gleichmäßigen und gerechten Gläubigerbefriedigung.

Der Rückgewähranspruch bringt aber fast immer ein juristisches Gezerre und einen Riesenärger mit sich. Das Unverständnis ist vor allem bei privaten Kapitalanlegern, die Ausschüttungen erhalten hatten, groß: Denn die Investoren waren regelmäßig gutgläubig und gingen als Laien davon aus, dass alles rechtens war. Eigene Rücklagen für den Fall der Fälle wurden nicht gebildet; gerade älteren Anlegern und Rentnern, die das Geld zusammenhalten müssen, fällt es schwer, auf einen Schlag alles an den Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen.

Hinzu kommt das Gestrüpp und Dickicht der Gesetze und deren Auslegung – selbst Experten kennen sich manchmal nicht mehr aus. Dies insbesondere, wenn der Insolvenzverwalter Zahlungen aus lange zurückliegenden Zeiträumen geltend macht – immerhin lässt das Gesetz eine Anfechtung von Zahlungen zu, die zehn Jahre zurückliegen!

Im Finanzskandal rund um das Bau- und Immobilienunternehmen Bayernareal fordert die Insolvenzverwalterin der Bayernareal Finanzierungs GmbH (Frau Rechtsanwältin Silke Wehrts) seit 2014 sämtliche Anleger, die „Festzinsanlagen“ gezeichnet hatten, zur Rückzahlung sämtlicher Tilgungszahlungen auf. Betroffen sind viele hundert Kleinanleger. Durchschnittlich wurden 10.000 bis 20.000 Euro im Rahmen sogenannter Mezzanine-Darlehen eingesetzt. Das Geld muss als verloren angesehen werden: Am 24.08.2012 wurde über das Vermögen der Bayernareal Finanzierungs GmbH das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Passau eröffnet.

Für einen Mandanten, einen Anleger aus München (geboren am 15.12.1944), ist Rechtsanwalt Klasse durch die Instanzen gegangen. Das OLG München wird nun - voraussichtlich - seinem Antrag auf Klageabweisung stattgeben (er erhielt einen schriftlichen richterlicher Hinweis).

Dies wäre ein großartiges Präzedenzurteil aus Sicht des Verbraucherschutzes. Die mündliche Verhandlung wird am 06. Oktober 2015 stattfinden. Zuständig ist der OLG-Richter Herr Kotschy, der sich von nichts und niemandem etwas sagen lässt (Sie kennen ihn vielleicht aus dem spektakulären Rechtsstreit Leo Kirch ./. Deutsche Bank).

Wortlaut der Pressemitteilung "Bayernareal: Sensationelle Kehrtwende vor dem OLG [...]"

Im aktuellen Fall wurde ein Anleger von der Insolvenzverwalterin auf Rückzahlung aller Gelder, der er von der Finanzfirma erhalten hatte, verklagt. Hintergrund: Der Anleger hatte der Firma ursprünglich ein sog. Mezzanine-Darlehen zur Immobilienfinanzierung gewährt. Nachdem Bayernareal aufgrund fragwürdiger Umstände die finanziellen Mittel ausgegangen waren, wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Verwalterin machte einen Rundumschlag und forderte alles zurück, was die Pleitefirma an die Anleger bislang ausgezahlt hatte.

Etliche Anleger, vor allem ältere Menschen, waren ratlos und eingeschüchtert. Sie überwiesen das Geld an die Insolvenzverwalterin zurück. Es gab aber auch Anleger, die sich zur Wehr setzen wollten und nicht bereit waren, die Forderung der Verwalterin zu akzeptieren. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dr. Klass wurden insoweit außergerichtliche Stillhalteabkommen mit der Verwalterin geschlossen. Denjenigen Anlegern, die bereits von der Verwalterin verklagt worden waren, wurde von Rechtsanwalt Dr. Klass aus München empfohlen, zu kämpfen und nicht vorzeitig klein beizugeben.

Leider wurde dann sämtlichen Zahlungsklagen der Insolvenzverwalterin stattgegeben. Das Landgericht München I entschied kurz und knapp, dass die Anleger zahlungspflichtig seien, weil sie bei Erhalt der Gelder ohne weiteres hätten erkennen können, dass Bayernareal der Bankrott droht. Deshalb könne, so das Gericht, Jahre später die Verwalterin zu Recht die Anfechtung erklären und die Anleger zur Rücküberweisung zwingen.

Dieser Standpunkt war aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht hinnehmbar. RA Dr. Klass legte deshalb für seinen Mandanten Berufung ein. Schließlich geht es um eine grundsätzliche Klärung des Themas bezüglich der Mezzanine-Darlehen. Nach Lage der Dinge fordert die Insolvenzverwalterin insgesamt Hunderttausende von Euro von den privaten Kreditgebern zurück.

Es war also spannend, wie das OLG München diesbezüglich entscheiden würde. Im Moment sieht es so aus, als wenn die Richter in II. Instanz anders als die Richter im Justizpalast denken. Es liegt nämlich eine aktuelle Stellungnahme des 5. Zivilsenats des OLG München vor. Aus der Verfügung vom 14.09.2015 geht ein Hinweis an den Beklagtenanwalt Dr. Klass hervor, dass die Klage der Insolvenzverwalterin wohl nicht begründet sein dürfte. Denn nach den vertraglichen Vereinbarungen als auch nach der tatsächlichen Handhabung unterlagen die Anlegergelder nicht dem unmittelbaren Zugriff durch Bayernareal.

RA Dr. Klass dazu: „Der richterliche Hinweis ist deswegen sensationell, weil das Landgericht München I in Sachen Bayernareal bisher jeglichen Anlegerschutz verweigert und alle Verteidigungsargumente der betroffenen Kleinanleger abgeschmettert hat. Nach Meinung des OLG geht aber die Anfechtungsklärung der Verwalterin ins Leere. Die Anleger können also, wenn ein abschließendes und rechtskräftiges Urteil des OLG auf dem Tisch liegt oder wenn die Verwalterin die Klage zurücknimmt, ihr Geld behalten. Diejenigen Anleger, die bereits gezahlt haben, sollten die Verwalterin auffordern, den geleisteten Betrag wieder zurück zu überweisen.“
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass unterstützt als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit Jahren Finanzanleger bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Er hat seit 1996 unzählige Anbieter des grauen Kapitalmarktes vor Gericht gebracht hat und geschädigten Kapitalanlegern geholfen.


Rechtsanwalt Dr. Klass ist fokussiert auf den Anlegerschutz und Partner der Kanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass, Zimpel und Kollegen aus München. Er befasst sich seit Jahren intensiv mit dem Thema Bayernareal Finanzierungs GmbH.

Link: Akzenta
Quelle: Life PR Pressemitteilung BoxID 554065