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Zu alt für Konzertexamen-Studium in Leipzig

Meiningen, 2015 Foto: H.S.

10.09.2015 - von J. M.

Ich bin Orchestermusiker und wollte mich mit 43 Jahren nochmal weiterbilden und ein Konzertexamen Studium an der Hochschule in Leipzig machen. Leider gibt es für das Studium eine Altersgrenze von 32 Jahren. An anderen Hochschulen (z.B. in Berlin) gibt es diese Grenze nicht.

In der Tat!
Auf der Webseite der Hochschule Leipzig finden sich bei den HÄUFIG GESTELLTEN FRAGEN unter der Rubrik "Gibt es Altersgrenzen?" jede Menge davon:

Zu Beginn des entsprechenden Zulassungssemesters dürfen folgende Höchstalter nicht überschritten werden:
Studiengang Intensivstudiengang Master Schauspiel. Höchstalter 24 Jahre.
Studiengang Bachelor 1. Semester. Höchstalter 25 Jahre, alle anderen künstlerischen Studiengänge (außer Alte Musik, Komposition/Tonsatz, Kirchenmusik, Orgel sowie Chor- und Ensembleleitung) Höchstalter 25 Jahre. Bei Zulassung in das 5. Fachsemester gilt eine um 2 Jahre erhöhte Altersgrenze.
Für Lehramtsstudiengänge gibt es keine Altersbeschränkung.

Studiengang Master. Höchstalter 30 Jahre, alle anderen künstlerischen Studiengänge (außer Alte Musik, Komposition, Tonsatz, Elektroakustische Musik, Kirchenmusik, Orgel sowie Chor- und Ensembleleitung) Höchstalter 30 Jahre. Für Lehramtamtsstudiengänge gibt es keine Altersbeschränkung.
Studiengang Meisterschülerstudium Orchesterakademie.
Höchstalter 30 Jahre
. Studiengang Meisterschülerstudium alle anderen Studiengänge (außer Alte Musik, Komposition, Elektroakustische Musik, Orgel sowie Chor- und Ensembleleitung). [b]Höchstalter 32 Jahre.

An der Berliner Hanns Eisler-Hochschule für Musik ist das anders. Es gibt zwar immer noch Altersgrenzen, diese werden aber nicht explizit benannt, sondern sind individuell abhängig von besonderen, die Bildung oder Weiterbildung eines potentiellen Studenten erschwerdenden Gründen. Die Studienaufnahme wird geregelt durch: 1. die Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“, ... (Kunsthochschulzugangsverordnung – KunstHZVO) vom 14. September 2011; und 2. Die Studien- und Prüfungsordnung für die künstlerischen und künstlerischtheoretischen Zusatzstudienprogramme Konzertexamen und Meisterklasse an der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ vom Dezember 2013.

Gegen die Rechtmäßigkeit von Altersgrenzen bei einem Studium in Leipzig/Sachsen spricht auch, dass vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung + Kunst im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, die bisher in Bayern gültigen Altersgrenzen zum 1.9.2012 gestrichen und folgende Verordnung erlassen wurde: siehe: Link

Link: Mit 40 zu alt für Musikstudium
Quelle: Mail an die Redaktion