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Hamburg: Hamburg bekennt Farbe - Demonstration

Meiningen, 2015 Foto: H.S.

12.09.2015

Aufruf zur Demonstration und zum Protest. Am 12. September 2015 wollen Neonazis, Hooligans und Rassisten aus verschiedenen Spektren und mit überregionaler Beteiligung unter dem Motto “Tag der deutschen Patrioten“ durch die Hamburger Innenstadt marschieren. Ihr Ziel ist eine homogene Nation, die autoritär geführt wird und mit Hetze gegen Flüchtlinge und sogenannte Nichtzugehörige einhergeht. In unserer weltoffenen Stadt wollen wir das nicht hinnehmen.

Hamburg ist bunt – nicht braun!

Wir stehen für Demokratie, Toleranz, Vielfalt, Zivilcourage und einen respektvollen Umgang miteinander.
Menschen kommen zu uns auf der Flucht vor Bürgerkriegen, Folter und Angst vor dem Tod. Sie suchen bei uns Schutz und müssen diesen auch bekommen. Viele Menschen in unserer Stadt unterstützen
die ankommenden Flüchtlinge, übernehmen Patenschaften, sammeln Spenden. Sie zeigen: Wir gehören zusammen und stehen füreinander ein.

Wir brauchen eine humane Flüchtlings- und Migrationspolitik. Dazu ist ein Einwanderungsgesetz ebenso nötig wie tragfähige Konzepte zur Integration. Dafür setzten wir uns ein.

Der DGB Hamburg und seine Mitgliedgewerkschaften rufen dazu auf, am 12. September gegen den Aufmarsch der Nazi-Hooligans auf die Straße zu gehen. Wir werden friedlich, aber konsequent, zeigen,
dass wir menschenverachtende Propaganda und Gewalt nicht akzeptieren.

Demonstration am Samstag, 12. September 2015 um 10.00 Uhr am Hauptbahnhof (Hachmannplatz)

Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das Verbot des „Tags der Patrioten“ in Hamburg ohne Erfolg
Pressemitteilung Nr. 67/2015 des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2015
Mit Beschluss vom 11. September 2015 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das für den 12. September 2015 in Hamburg ausgesprochene Versammlungsverbot abgelehnt. Die Folgenabwägung des Oberverwaltungsgerichts hält sich noch im fachgerichtlichen Wertungsrahmen und verkennt die einschlägigen verfassungsrechtlichen Grundsätze nicht. Eine verantwortliche eigene Folgenabwägung durch das Bundesverfassungsgericht wäre nur in voller Kenntnis der hierfür maßgeblichen Umstände möglich. Vorliegend fehlt es angesichts der Kürze der Zeit an einer realistischen Möglichkeit, sich diese zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Antrag keinen Erfolg. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
Link

usführlicher Bericht über die Demos unter: Link