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Direktversicherung: Lüge als Gesetzesbasis + Schlamperei bei der Justiz

Meiningen, 2015 Foto: H.S

05.08.2015 - von E.L.

Gerade hat Finanzminister Dr. Schäuble in der Sondersitzung des Bundestages vom 1. Juli 2015 zur Griechenlandrettung wieder deutlich "Vertrauen, Vertragstreue und Verläßlichkeit" gefordert.

Als Mitglied der Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte Direktsversicherte hatte ich den Eindruck, die Politiker - insbesondere Herr Dr. Schäuble - verwenden hehre Worte, ohne das diese für die eigenen Bürger Gültigkeit haben.

Das GMG griff rückwirkend in laufende Versicherungsverträge ein und eine willfähige Justiz hatte auch gleich einen passenden Begriff "unechte Rückwirkung" zur Hand.

Von der Interessengemeinschaft wurde nach dem offenen Brief an den Petitionsausschuss noch ein weiteres Argument gegen die Beitragspflicht auf Direktversicherungen gefunden:

Das Gesetz beruhte auf einer Lüge:

Die Fakten:
2003 wurde durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen zum 1.1.2004 eingeführt.

Mit der Bundestags-Drucksache 15/1525 Nr. 148 S. 140 vom 8.09.2003 wurde den Abgeordneten des Bundestages die Notwendigkeit der Neuregelung erläutert. Auf diese Passage bezogen sich später die Gerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, bei ihren Urteilsbegründungen. Beispiel: Aktenzeichen 1 BvR 2137/06 Randnummer 38.:
„Die Beitragszahlungen der Rentner hätten 1973 noch zu gut 70 % deren Leistungsaufwendungen abgedeckt, inzwischen bestritten sie nur noch ca. 43 % dieser Aufwendungen. Es sei daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen“

Mitglieder der Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte Direktversicherte, erhielten und erhalten aufgrund von aktuellen Eingaben an Bundestagsabgeordnete i.S. Beitragspflicht, postwendend die gleiche Passage als Begründung für die Rechtmäßigkeit der Beitragspflicht.

Leider war der Text eine glatte Lüge. die mit dem Ziel der Altersdiskriminierung plaziert wurde. Die Beitragspflicht der Rentner gab es in dem zitierten Jahr 1973 nämlich noch gar nicht. Die KVdR wurde erst mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1983 also 10 Jahre später begründet. Bis 1983 waren Rentner beitragsfrei versichert. Die Beitragspflicht wurde erst 1983 schrittweise eingeführt, einen Deckungsbeitrag von 70 % hat es nie gegeben.

Wir haben also eine Lüge als Basis für ein Gesetz, das 8 Millionen Betroffene benachteiligt und bisher 33 Mrd. € aus den Kassen vorsorgender Bürger zu den Krankenkassen umgeleitet hat. .

Wir haben aber auch eine schlampige Justiz, die eine Lüge ungeprüft abschreibt um eines ihrer Urteile zu begründen. Ich habe das BverfG, den Petitionsausschuss und Politiker zum Thema "Lüge als Basis für ein Gesetz" angeschrieben. Keine Resonanz.

Mit freundlichen Grüssen
E.L.

Link: Direktversicherung: CDU/CSU hat Problematik erkannt
Quelle: Mail an die Redaktion

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