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GEMA wollte Geld fürs Volkslieder-Singen

Bonn, 2015 Foto: H.S.

01.07.2015 - von Gerd Feller

Auf diese Überschrift beziehen sich ein Beitrag in den Schleswiger Nachrichten (09.05.15) und eine Internet-Seite (11.05.15). Worum geht es?
Einmal im Monat traf sich bisher ein Singkränzchen von zehn älteren Damen in einem kleinen Café am Ortsrand von Fahrdorf/Schleswig-Holstein, um gemeinsam zu singen, und zwar alte
Volkslieder. Dieser Kreis ist der letzte Rest einer einst viel üppigeren Kulturarbeit, die Menschen und Generationen zusammenführen sollte.

Bis heute hielt die 77jährige Initiatorin den Gesangskreis
aufrecht, damit sich einige alte Menschen ablenken und ein wenig Freude genießen konnten.

Damit dürfte nun Schluss sein.

Wie es in den Medien heißt, teilte Ende April 2015 die GEMA der Besitzerin des Cafés mit, sie müsse für das Musizieren bezahlen, denn es sei nicht ausgeschlossen, dass die älteren Damen mit ihrem Gesang gegen Urheberrechte verstießen. Herausgefunden habe die GEMA diese Einnahmequelle durch wohl bundesweite systematische Auswertung von Zeitungsartikeln, in
denen von solchen Events berichtet wird.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist seit 1933 staatlich legitimiert, die Urheber- und Nutzungsrechte für diejenigen Komponisten, Textdichter und Verleger von Musikwerken wahrzunehmen, die als Mitglied in ihr organisiert sind. Die rechtliche Lage besagt, dass für öffentliche musikalische Veranstaltungen eine GEMA-Anmeldung und eine Gebührenzahlung fällig sind, wobei allerdings die Tarifstruktur sehr
komplex sein soll. Darauf kann der Nutzer, also auch der Sängerinnenkreis aus Fahrdorf, wohl nur dann verzichten, wenn die Veranstaltung nicht öffentlich und/oder die Urheber der Liedertexte und Melodien seit mehr als 70 Jahren verstorben sind.

Generell ist dagegen nichts zu sagen, aber in diesem Fall geht es um Volkslieder, die man von Kunstliedern unterscheidet. „Ein Volkslied ist ein Lied, das die weitestmögliche Verbreitung in einer sozialen Gruppe und durch diese findet. Volkslieder lassen sich nach musikalischen, sprachlichen, gesellschaftlichen und historischen Merkmalen unterscheiden. Gemeinsame Sprache, Kultur und Traditionen kennzeichnen sie. Die textliche und musikalische Erscheinung weist dabei regional verschiedene Eigenheiten auf, ist
aber nicht immer räumlich zuzuordnen“ (Wikepedia). Volkslieder bringen elementare Daseinserfahrungen zum Ausdruck, haben sich im
Volk verbreitet und verankert und ihre Dichter und Komponisten sind oft unbekannt geblieben, und viele von diesen sind länger als 70 Jahre tot. Die Existenz der Lieder hängt aber wesentlich davon ab, ob sie von Generation zu Generation vom Volksmund tradiert werden. Heute drohen viele dieser Lieder allmählich in Vergessenheit zu geraten. Die Menschen, die das verhindern wollen,
und das sind besonders die Alten, tragen zur Bewahrung dieses Liedguts bei.

Wie man lesen konnte, singen die alten Damen in Fahrdorf gerne „Am Brunnen vor dem Tore“, „Im Frühtau zu Berge“, „Hoch auf dem
gelben Wagen“ oder „Es tönen die Lieder“. Das alte Gedicht „Der Lindenbaum“ (1823 veröffentlicht) ist z.B. vor 1860 von Philipp
Friedrich Silcher vertont worden. Da dürfte kaum eine GEMA-Gebühr anfallen. „Im Frühtau zu Berge“ ist die deutsche Version eines schwedischen Wanderlieds. Der Text ist vor 1944 geschrieben. Es ist nicht sicher, wer die Melodie komponiert hat. So stellt sich die Frage, ob man in solchem Fall überhaupt Gebühren erheben darf.
Die beiden anderen Lieder wurden im 20.Jh. vertont. Da scheint die Frage „Zahlen?“ oder „Nicht zahlen?“ leichter zu klären sein.

Unklar dürfte es auch bleiben, inwieweit die Treffen der sangeslustigen alten Damen als öffentlich definiert werden könnten. Sie werden weitgehend unter sich bleiben, und irgendwelche finanziellen Einnahmen wird es auch nicht geben.

Was die GEMA jedenfalls mit ihren Maßstäben im Fall Fahrdorf erreicht hat, das ist die Schließung des Altentreffpunkts im Fahrdorfer Café, weil weder die Wirtin, selbst über 70
Jahre alt, noch die alten Damen die GEMA-Gebühren
aufbringen können.


Ist das nicht toll? Da predigen die Geriatrie-Sachverständigen, wie wichtig für alte und auch für demente Menschen das Singen ist,
da kämpfen Seniorenorganisationen und deren ehrenamtliche Mitarbeiter dafür, dass zur Vermeidung von Einsamkeit und zur Erhaltung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben das
gemeinsame Spielen und auch Singen an Begegnungsorten jeglicher Art eine sehr große Bedeutung haben, da wird auch versucht, durch
solche Veranstaltungen Altersarmut erträglicher zu machen, und was macht die GEMA? Es genügt ihr nicht, dass zugeordnete Seniorenorganisationen Pauschalbeträge für musikalische Veranstaltungen leisten, sie torpediert unsensibel das Senioren-
Angebot des gemeinsamen Singens von Volksliedern und kassiert dafür ab.

Recht hin, Recht her, man könnte das Verhalten der GEMA
bereits als Altersdiskriminierung bewerten.

Inzwischen soll die GEMA im Fall Fahrdorf einen Rückzieher gemacht haben, wahrscheinlich auf Druck der Öffentlichkeit. Wenn dem so ist, wird damit eigentlich bestätigt, dass es in der Gebührenordnung der Institution eine Grauzone gibt. Bei unangreifbaren Fakten hätte die GEMA nie eingelenkt. In diese Grauzone muss Licht gebracht werden.

Ich schlage vor:
1. Die Landesseniorenvertretungen und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen (BAG LSV) sollten sich dieser Angelegenheit annehmen und sich dafür einsetzen, dass die GEMA eine eindeutige, einfache Gebührenordnung schafft. Es sollte z.B. klar definiert sein, dass ein gemeinsames Singen und Musizieren alter Menschen in Heimen oder in anderen Räumlichkeiten nicht als öffentliche Veranstaltung gewertet wird, vor allem dann nicht, wenn solche Singkreise ehrenamtlich geführt werden und keinerlei Geldeinnahmen mit Gewinnen erzielen.

2. Man sollte auch das gegenwärtige Anmeldeverfahren auf Angemessenheit für die Seniorinnen/Senioren überprüfen. Es setzt nämlich voraus, dass sich die alten Menschen als Nutzer nicht nur in der Geschichte der Texte und Kompositionen kundig machen, sondern auch die GEMA-Mitgliedschaft der jeweiligen Urheber überprüfen müssen, um beurteilen zu können, was anmeldepflichtig ist oder nicht. Da ergeben sich, wie oben angedeutet, oft Zweifel und dann auch Fehler. Gerade alte Menschen werden durch bürokratische Akte von der Durchführung sinnvoller Dinge abgehalten.

Im Musikgeschäft werden viele Millionen Euro verdient. Da sollten die Institutionen der Altenhilfe und auch die Politik nicht zuschauen, wie alte, teils demente und häufig auch mittellose
Menschen für ein wenig Singen und Musizieren abgezockt und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beraubt werden. Ein Fall wie Fahrdorf darf sich nicht wiederholen. Die GEMA und ihre Mitglieder werden deshalb bestimmt nicht darben!

Quelle: DURCHBLICK Nr. 186 – Juli 2015

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