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Stuttgart: Direktversicherung-Berufungsverhandlung LSG Baden-Württtemberg MAHNWACHE

23.06.2015 - von P.W.

Nach Abschluß seines Gerichtsverfahrens im Januar 2015 in Konstanz hat Herr P. nun einen Termin im Landessozialgericht in Stuttgart erhalten. Die Berufungsverhandlung gegen die Verbeitragung seiner Direktversicherung am Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart findet statt am Dienstag, den 23.06.2015, 11:45 Uhr in 70190 Stuttgart, Hauffstr. 5, 4. Stock, Saal 405

Er würde sich freuen, wenn ihn möglichst viele durch ihre Anwesenheit im Gerichtssaal und bei einer evetuellen Mahnwache vor dem Gericht unterstützen würden.

Die Interessengemeinschaft GMG-geschädigte-Direktversicherte ruft am Dienstag, den 23.06.2015, erneut zu einer Mahnwache vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg in 70190 Stuttgart, Hauffstraße 5, auf.

Interessierte oder ebenfalls betroffene bzw. betrogene Bürgerinnen und Bürger sind herzlichst eingeladen, ihren Unmut über die Zwangsverbeitragung von Direktversicherungen zur Kranken- und Pflegeversicherung öffentlich zum Ausdruck zu bringen.

Die Mahnwache beginnt am 23.06.2015 um 10:30 Uhr. Nach der Teilnahme an der Berufungsverhandlung eines klagenden Mitglieds trifft man sich bei schönem Wetter im Biergarten im Mittleren Schlossgarten zum Gedankenaustausch.

Die Berufungsverhandlung ist auf 11:45 Uhr terminiert und findet in Saal 405 im 4. Stock des Landessozialgerichts statt.

Leider wissen immer noch nicht alle Arbeitnehmer/innen, dass die Krankenkassen auch von ihren Direktversicherungen rund 18 Prozent der Auszahlungssummen, verteilt auf 120 Monate, einbehalten werden. Bei ca. 7 Millionen Direktversicherungsverträgen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, beträgt die Summe der so eingezogenen Zwangsbeiträge zur Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherungen rund 35 Mrd. EUR - ein genügend großes öffentliches Interesse sollte damit vorhanden sein.

Quelle: Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte-Direktversicherte