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Muss vom Einkommen meiner Frau leben wg. BU

Cascais, 2013 Foto: H.S.

17.06.2015 - von H.G.

Bedingt durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich die Jahre zwischen 2001 und 2014 finanziell einigermassen überbrücken können.

Das Verfahren beim zuständigen Sozialgericht in Münster waren eine Farce bei der Beurteilung meiner Erwerbsminderungsrente und wurde abgelehnt.

Seit 2001 habe ich als ehemaliger Selbständiger keine Chance auf Arbeitslosenunterstützung oder zumindest erwerbe ich mir durch meine Meldung als Arbeitssuchender(jetzt 61 Jahre alt) keine Rentenpunkte.

Für eine vorzeitige Rente reichen fehlen mir 56 Punkte. Aufgrund fehlender körperlicher Belastungsmöglichkeiten und des Alters habe ich keine Chance auf eine Beschäftigung und lebe jetzt vom Einkommen meiner Frau bis meine Altersrente im Mai 2020 gezahlt wird. Wäre ich normal Beschäftigter gewesen, stände ich heute "anders" da.

Es ist schwierig und belastet mich sehr, vom Einkommen meiner Frau allein leben zu müssen. Keine Chance auf Arbeit!

Quelle: Mail an die Redaktion