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Altersgrenze beim Studienkredit: Brief an KfW

17.03.2015 - von M.D.

Sehr geehrter Herr Dr. Schröder,
in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau, möchte ich Sie auf einen Umstand hinweisen, der mich als Betroffenen sehr betrübt und nachdenklich macht. Zumal er für mich mehr als nur einen Hauch von Altersdiskriminierung aufzeigt.

Aus verschiedenen Gründen muss ich (Jahrgang 1963) einen großen Umbruch in meinem Leben bewältigen, wozu auch die Aufnahme eines Studiums gilt, um meinen späteren Lebensunterhalt zu sichern. Nun ist es aber so, dass die KfW als Anstalt des öffentlichen Rechts, aus irgendwelchen für mich nicht klar erkennbaren Gründen beschlossen hat, als Höchstalter für eine Studienförderung das 44.Lebensjahr zu definieren.

Bin ich mit 51 Jahren nicht mehr förderwürdig, obwohl ich seit mehr als 35 Jahren im Berufsleben gestanden und Steuern gezahlt habe, die auch dem Kapital Ihres Unternehmens zu Grunde liegen? Meine Frage, warum bin ich mit 51 Jahren Ihrer Ansicht nach nicht mehr förderungswürdig? Mein Kommilitone, 7 Jahre jünger, ist mir dadurch weit im Vorteil, da er diesen Kredit bekommt und dies nur, weil er 7 Jahre jünger ist.

Gerade weil es sich eben nicht um einen klassischen Kredit handelt und KEINE Risikoprüfungen stattfinden, handelt es sich eben tendenziell bei dieser Form von Verträgen um ein Massengeschäft und damit auch um den Wirkungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Position Ihres Hauses dazu sehr zeitnah überdenken könnten. Ich halte sie schlicht für falsch, zumal ich noch mindestens zwischen 15 und 18 Jahren im Erwerbsleben stehen werde und somit den Kredit bedienen können werde

Quelle: Mail an die Redaktion