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Rentnerin darf nicht arbeiten: Steht so im Manteltarifvertrag

12.03.2015 - von B.G.

Ich bin weiblich, 1947 geboren und in Rente. Weil ich mich fit fühle und meine Rente aufbessern möchte, bemühe ich mich seit ca. drei Monaten um eine Teilzeitbeschäftigung. Bis dahin habe ich meine Mutter, die schwerst pflegebedürftig war, bis zu ihrem Tod alleine gepflegt.

Unter anderem fragte ich am 05.02.15 bei der Barmer GEK mit Bezugnahme auf die Stellenausschreibungen Nr. 4-2015 und 5-2015 (vom Niveau unter meinen Qualifikationen liegend) schriftlich an, ob für mich als fitte Rentnerin die Chance auf Einstellung gegeben sei. Nach fünf Tagen - am 10.02.15 - erreichte mich folgende Antwort:

"Ich freue mich, dass Sie als Rentnerin noch so fit und agil sind, dass Sie sich nach einer Beschäftigung umschauen.
In unserem Manteltarifvertrag ist festgehalten, dass Beschäftigungen mit Eintritt des Rentenalters beendet werden und wir darüber hinaus keine Tätigkeit anbieten.
Für Ihre Suche wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
x.x"
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BARMER GEK Hauptverwaltung
Personalwirtschaft
Lichtscheider Str. 89
42285 Wuppertal

Link: Kein Zwangsrentenalter mehr in Großbritannien
Quelle: Mail an die Redaktion