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Direktversicherung und Altersteilzeit

28.01.2015 - von D.D.

Der Direktversicherungsgeschädigte Herr D. hat ermittelt, was für viele andere mit Direktversicherung und Altersteilzeit von Bedeutung ist.

Während der Zeit seiner ATZ (5 Jahre) wurde die Hälfte der Jahresbeiträge aus voll versteuerten und mit vollen Sozialbeiträgen versehenen Mittel vom Arbeitgeber zur Versicherung überwiesen.
In diesem Sinne ergibt sich aus dem Urteil des Verfassungsgerichtes keine eindeutige Aussage. Einerseits wurden diese Beiträge eindeutig und umfassend aus eigenen Mitteln bezahlt andererseits aber vom Arbeitgeber überwiesen.

Ich kann mir vorstellen, dass sehr viele Direktversicherten in ATZ gearbeitet haben.
Es kann doch nicht sein, dass die Altersteilzeitler zweinmal Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, weil diese einfach doppelt erhoben werden.

Meines Erachtens muß das Verfassungsgericht hier eindeutig nachbessern. Es wäre schön, wenn auf diese besonderen Fälle
Direktversicherung und ATZ aufmerksam gemacht und eine Lösung gefunden wird.

Mit vielen Grüssen
D.

Quelle: Mail an die Redaktion