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Rentensystem in Österreich neu geordnet

Österreich - 19.11.2004

Ab Januar 05 gibt es in Österreich keine Trennung mehr zwischen Beamten- und Angestelltenversorgung, sondern ein einheitliches Rentensystem. Davon erfasst sind fast alle Österreicher bis zum Alter von 50 Jahren. Und die machen im Alpenland 2/3 der Gesamtbevölkerung aus. Der Beitragssatz wird dann für Beamte wie Angestellte 22,8 Prozent betragen. Der Ertrag soll nach 45 Beitragsjahren ab 65 ausgezahlt werden und vier Fünftel des Lebenseinkommens betragen.

Quelle: FAZ, 19.11.04

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