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Direktversicherung: Lauterbach antwortet nicht

Lüttich, 2012 Foto: H.S.

21.10.2014 - von Manfred Petry

An: Prof. Dr. Karl Lauterbach karl.lauterbach@bundestag.de
Cc:
Lothar Binding
Parteivorstand Partei SPD
Franktionsvorsitz der SPD
Stuttgarter Nachrichten
Wirtschaftswoche
HR, Plus Minus,
ADG
Frontal21
Büro gegen Alterdiskriminierung www.altersdiskriminierung.de/;
BCC:
Mitglieder Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte-Direktversicherte
(zur freien Verwendung)

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach,
darf ich nochmals an meine Mails vom 11.08.2014 und vom 16.01.2014 erinnern? Möglicherweise ist das Thema so komplex, dass eine Entgegnung sehr schwer ist? Oder macht man die Augen zu und durch?
Das könnte jedoch nicht zielführend sein. Die Thüringer und die Sachsen haben es vorgemacht!

Hier noch eine Anmerkung zu der Mailantwort von Herrn Prof. Dr. Riesenhuber vom 19.9.2013 (ist zwar CDU, jedoch ebenso bezeichnend)
Zitat:
„Die Neuregelung 2003 war notwendig, weil man man festgestellt hatte, dass die eigenen Beitragszahlungen der Rentner nur noch gut 40% ihrer Leistungsausgaben in der Krankenversicherung abdeckten. 1973 waren das noch 72% (alte Bundesländer). Um den Beitragsanstieg für die aktuellen Beitragszahler zu stoppen, musste man die Rentner wieder verstärkt an der Finanzierung ihrer Leistungsausgaben beteiligen“

1973 gab es aner noch gar keine Beiträge der Rentner in die GKK! Die Krankenkassenbeiträge wurden in 1973 noch pauschal vom Bund an die GKK gezahlt. Woher dann der Deckungsgrad von 72 % kommen soll, ist für mich vollkommen schleierhaft! Eine Beitragsbeteiligung der Rentner wurde erst ab 1983 schrittweise eingeführt.

Viele herzliche Grüsse aus W.
-------

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach,
heute erlaube ich mir auf meine Anfrage vom 16. Januar 2014 zurückzukommen. Bedauerlicherweise hatten Sie ja noch keine Zeit, sich dieses Themas anzunehmen. Vielleicht gelingt Ihnen das nun in der parlamentarischen Sommerpause?
Allerdings hat sich ja der finanzpolitische Sprecher der SPD , Herr Lothar Binding, zu diesem Thema öffentlich geäußert, und zwar:
Ort: Buchhandlung Wittwer in Stuttgart
Datum: 24.7.2014
Quelle: „Stadtschreibtisch in Stuttgart“
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stn-stadtschreibtisch-betriebsrente-die-wut-bleibt.ad5c6dac-86e7-4be6-87ef-9756a5c5ed8b.html

„Emotional war der Weg verkehrt. Doch ich muss ehrlich zugeben, dass es keine andere Idee gab, um das Loch in der gesetzlichen Krankenkasse zu stopfen“, sagt Binding, der trotz der aufgebrachten Menge ruhig bleibt und beschwichtigt.

Den Betriebsrentnern sei es gut gegangen, „deshalb wurde das Modell gewählt“.

„Solange keine Gegenfinanzierung steht, bleiben die Abzüge bestehen“, sagt Binding. Würde die Politik sie zurücknehmen, entsteht Schätzungen zufolge ein Minus von jährlich 2,5 Milliarden Euro.
Und da sind sie wieder, die 2,5 Milliarden Euro! (Anm. die scheinen statisch zu sein!)

Vorgenanntes Statement bedeutet einen Offenbarungseid deutscher Politik und ein Eingeständnis, die „Betriebsrentner“ zur Kasse gebeten und enteignet zu haben!

Anmerkung: „Direktversicherte“ , die durch Konsumverzicht privat vorgesorgt haben, können zwar Betriebsrenten beziehen, die Kapitalzahlungen aus den „Direktversicherungen“, deren Beiträge aus dem Nettoentgelt (Gehaltsumwandlung) aufgebracht wurden, sind weder Betriebsrenten noch Versorgungsbezüge.

Dies gilt es gesetzlich klarzustellen und zu korrigieren!
Zur Erinnerung:

O-Ton am 15.1.2014 in PlusMinus:
Karl Lauterbach, Gesundheitsexperte der SPD stellt fest: "Ich warne davor, jetzt anzufangen, Flickschusterei zu betreiben, denn sie lösen damit hier ein Problem, aber sie schaffen an anderer Stelle ein Problem: Wie gehen wir mit den Beiträgen um, die wir dann nicht mehr haben. Wer soll die dann bezahlen?" Satte 2,5 Milliarden Euro wären das.

O-Ton Elke Ferner, SPD, Gesundheits- und Sozialexpertin, am 29.10.2013 in Frontal 21:
Das war damals der Tatsache geschuldet, dass man händeringend Geld für die Krankenversicherung gesucht hat. Ich würde das am liebsten ändern, aber das kostet schlappe zweieinhalb Milliarden Euro. Und ob dafür das Geld da sein wird - das muss ja dann aus anderen Quellen der Krankenversicherung gegeben werden, sonst funktioniert das ja nicht.

Am 18.12.2013: per Mail: Zitat: „im Namen von Frau Ferner, die in der vorangegangenen E-Mail ihre Position deutlich gemacht hat, möchte ich Ihnen für Ihre erneute Zuschrift danken. Da die politischen Entwicklungen der letzten Wochen und Tage Frau Ferner die Möglichkeit eröffnet haben, zukünftig an anderer Stelle politisch zu wirken, möchte ich Sie bitten, sich an Frau Ferners designierten Nachfolger, Prof. Dr. Karl Lauterbach zu wenden, um auch ihn auf diese missliche Regelung aufmerksam zu machen.

D.h.: Frau Ferner ist danach nicht mehr für ihre Aussage verantwortlich! In einem Unternehmen werden unliebsame Führungskräfte auf eine Position gesetzt, wo sie nichts mehr kaputt machen können. In der Politik wird man zum Staatsekretär befördert und mundtot gemacht?

Anmerkung:
Sehr geehrter [b]Herr Prof. Dr. Lauterbach, die „missliche Regelung“ ist Ihnen hinlänglich bekannt![/b]
Die SPD, hier die SPD Genossin und Sozialpolitikerin Frau Ferner, mag diese Zwangsverbeitragung eine „missliche Lage“ nennen. Jedoch wurden die Bürger/innen in den 70-iger und 80-iger Jahren von der Politik animiert und aufgefordert „Die Rente reicht nicht, tut was für eure Altersvorsorge“. Die Bundesbürger haben Sparverträge, Bausparverträge, Kapitallebensversichrungen abgeschlossen, sind der Aufforderung gefolgt und haben fürs Alter vorgesorgt. Die Versicherungsunternehmen haben das Modell der „Direktversicherung“ unter dem institutionellen Rahmen der bAV entwickelt und auch so vertrieben. Nur dieser Personenkreis der „Direktversicherten“ die die Beiträge zu 100% aus dem Nettoentgelt (Gehaltsumwandlung) durch Konsumverzicht aufgebracht haben, werden nun durch das von SPD initiierte GMG um ihre Ersparnisse betrogen und enteignet. Sie werden dafür mit rückwirkendem Vertragsbruch durch den Gesetzgeber bitter bestraft.

Das nennt dann die SPD soziale Gerechtigkeit , dafür steht die SPD, erst animieren, dann enteignen und umverteilen?

Exkurs:
Warum wurde das so gemacht?

Hier ein Zitat aus einer Mailantwort von unserem Alterspräsidenten im Bundestag, Herrn Prof. Dr. Riesenhuber vom 19.9.2013:

„Die Neuregelung 2003 war notwendig, weil man man festgestellt hatte, dass die eigenen Beitragszahlungen der Rentner nur noch gut 40% ihrer Leistungsausgaben in der Krankenversicherung abdeckten. 1973 waren das noch 72% (alte Bundesländer). Um den Beitragsanstieg für die aktuellen Beitragszahler zu stoppen, musste man die Rentner wieder verstärkt an der Finanzierung ihrer Leistungsausgaben beteiligen“

Anmerkung: hier geht es um rund 20 Mio. Rentner (einschließlich der neuen Bundesländer!).

Frage an dieser Stelle:
Welche Auswirkungen hatte die Wiedervereinigung mit 17 Mio. Einwohnern der DDR auf die gesetzliche Krankenversicherung?

Welchen Effekt hatten die hinzugekommenen Rentner/innen der DDR auf den Deckungsgrad in der KVdR?

Nach Lothar Binding zielt die Zwangsverbeitragung auf die „gut versorgten Betriebsrentner“. Von diesen haben wiederum 6 Mio. (Stand 2004) eine Direktversicherung, die aus Nettoeinkommen durch Gehaltsumwandlung über den institutionellen Rahmen der bAV zur privaten Altersvorsorge finanziert wurden.

Ergo:
6 Mio. Direktversicherte werden durch das GMG für
14 Mio. Rentner (insgesamt 20 Mio. Rentner) in Solidarhaft genommen, weil es denen ja so gut geht!

Unterstellen wir, dass die 14 Mio. Rentner eine private Kapitallebensversicherung abgeschlossen hatten, dann bleiben die von der Umverteilungsarie verschont, da kommt man ja mit dem Sozialrecht nicht dran. Eine generelle Enteignung von Sparvermögen würde ja die SPD nach Nirwana und auf das heutige Niveau der FDP befördern!
Jedoch bei den 6 Mio. Direktversicherten, die den institutionellen Rahmen der bAV gewählt haben, definiert man die private Vorsorge als Betriebsrente und/oder einen Versorgungsbezug.

Und schon greift das Sozialrecht,
das – wie ein LSG Richter ausführte – dem Gesetzgeber alles erlaubt! Da ist auch der Bruch des Vertrags-, Vertrauens- und Bestandsschutzes dem Gesetzgeber gerade recht um die riesige Geldquelle zu erschließen.

Danach läßt man sich die gesetzliche Vorgehensweise noch durch das BVerfG bestätigen und fertig ist die Abzocke. Da braucht man keine Gewissensbisse mehr zu haben, wenn sogar die obersten Verfassungshüter, die grundgesetzlichen Rechte mit den Füßen treten!

Bis heute wurden die „Direktversicherten“ mit über 30 Milliarden Euro zur Kasse gebeten.
Das ist aus meiner Sicht die größte Enteignung einer Minderheit seit der letzten Währungsreform! Unter dem Deckmantel des Sozialrechts wurde so 2004 eine gigantische Umverteilung organisiert. Das Gesamtvolumen dürfte sich weit über 60 Milliarden Euro belaufen. (Das können Sie gerne überprüfen lassen!). Es wäre sehr hilfreich von kompetenter Seite transparente Daten veröffentlicht zu bekommen.

Beispielsweise ergibt sich bei 6,1 Mio. Verträgen und einer durchschnittlichen Ablaufsumme von 70.000,-- € ein Betrag von 74,9 Milliarden Euro zwangsverbeitragter Einnahmen für die GKV!

Als Belohnung wird die damals verantwortliche Bundesministerin für ihre wertvollen Verdienste mit einem angenehmen Posten mit Sekretariat und Dienstwagen bedient.

Der Gipfel der hochintelligenten Argumentation zeigt sich in dem Informationspapier der SPD Bundestagsfraktion vom 2.2.2004:
Zitat:
„Die Beitragspflicht auf Direktversicherungen mit Einmalzahlungen ist überdies auf zehn Jahre begrenzt. Auf betriebliche Altersrenten sind hingegen Beiträge zu entrichten, so lange diese Versorgungsbezüge gezahlt werden“

Da werden die enteigneten Direktversicherten auf gut Deutsch von der SPD noch verarscht!

Konstruktive Vorschläge zur Gegenfinanzierung:
1)
Um aufzuzeigen, woher eine Gegenfinanzierung genommen werden könnte hatte ich Ihnen bereits vorgeschlagen, die Steuermehreinnahmen von den prominenten Steuerhinterziehern zu verwenden.
2)
Nun ist mir noch das Thema mit den „versicherungsfremden Leistungen“ der GKV aufgefallen. Leider bekomme ich hierzu keine Daten vom Gesundheitsministerium. Schätzungsweise belaufen sich diese Leistungen jedoch zwischen 30 und 40 Milliarden Euro jährlich. Es wäre sehr erfreulich, wenn nicht nur der vom Bund gezahlte Zuschuss veröffentlicht und berichtet würde. Es würde sehr viel mehr Transparenz hergestellt, wenn sowohl die jährlich gezahlten versicherungsfremden Leistungen (die ja vom Steuerzahler gezahlt werden müssten) dem Bundeszuschuss gegenübergestellt würden. Wenn wir von der Untergrenze von 30 Milliarden Euro ausgehen und den Bundeszuschuss für 2014 von 10,5 Milliarden abziehen, dann verbleibt ein Saldo von 19,5 Milliarden Euro, den die gesetzlich versicherten Beitragszahler erbringen. Das bedeutet doch, dass sich der Bund, in diesem Falle alle Steuerzahler, zu Lasten der Beitragszahler der GKV bedient!

Somit werden nicht nur die Überschüsse der GKV von aktuell ca. 30 Milliarden Euro (da sind sie wieder!) von den 6 Mio. Direktversicherten finanziert, letztlich finanzieren die 6 Mio. Direktversicherten mit den rechtswidrig zwangsverbeitragten Geldern den Staatshaushalt und sorgen so für eine zügige Haushaltssanierung!

Frage:
Ist das die Definition von sozialer Gerechtigkeit der SPD, wenn eine Minderheit diskriminiert und enteignet wird?

Quelle: Mail an die Redaktion