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Mit 35 keine Förderung der ersten Ausbildung

Köln, 2013 Foto: H.S.

23.10.2014 - von A.N.

Ich betreue einen 35Jährigen Mentee, der vor 10 Jahren als Flüchtling nach Deutschland kam und Einiges durchmachen musste im Heimatland. In Deutschland hat er bislang alle Integrationskurse erfolgreich absolviert und er hat sich immer um Arbeit bemüht. Jetzt hat er tatsächlich eine schulische Ausbildung im medizinischen Bereich beginnen können, kommt aber aufgrund seines Alters (35) für keine Förderung in Frage. Alle zuständigen Stellen lassen ihn fallen und sagen "ihnen sind rechtlich die Hände gebunden".

Eine Klage vor dem Sozialgericht hat bislang keinen Erfolg gebracht, es läuft der Widerspruch (§27 Abs. 4 SGB II). Rein logisch müsste er eigentlich Recht bekommen aufgrund §27 Aber Logik ist leider nicht immer hilfreich im Rechtssystem ...

Sogar das Jobcenter rät meinem Mentee, die Ausbildung abzubrechen, - dann könne er wieder in den Bezug. Das ist absoluter Irrsinn, da er als Arbeitskraft ohne Ausbildung vermutlich bis ans Lebensende im Bezug bleibt. Dass es für ihn auch psychisch nicht einfach ist, kann man gut nachvollziehen, da er sich aufgrund seiner Herkunft auch offensichtlichem und verstecktem Rassismus ausgesetzt sah.

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Die Altersgrenzen für Ausbildungen und Förderungen sind allseits bekannt. Fachdienstleiter bei der Leistungsbetreuung der Bundesanstalt für Arbeit können sich lang und breit über solche Altersgrenzen auslassen. Ändern können sie sie nicht. Das kann nur die Politik. Die will aber nicht. Das Problem der Altersdiskriminierung im Bildungsbereich ist für die Politik kein akutes. Ein altersunabhängiges BAföG ist nicht in Sicht.

Ausbildungen oder gar Ausbildungsalternativen sind für 35Jährige sehr sehr rar gesät, und für Leute, mit einem ausländischen Namen noch seltener vorhanden. dazu (siehe http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/integration-auslaendische-vornamen-mindern-bewerbungschancen-12865379.html;)

Quelle: Mail an die Redaktion