Cienfuegos, 2009 Foto: H.S.
16.09.2014 - von W.G.
Im Zusammenhang mit einer Schmerzensgeldforderung aus einem Fahrradunfall im Jahre 2008 teilt die Anwaltssozietät des Unfallgegners u.a. mit:
"Wir möchten noch einmal hervorheben, dass der Kläger nunmehr 73 Jahre alt ist. Sofern er tatsächlich der Meinung sein sollte, dass er sich mit seinen Gehprothesen nicht mehr in gleicher Weise fortbewegen könne, wie vor dem Unfall ... würde dies wohl kaum auf dem Unfallereignis beruhen, sondern vielmehr auf seinem fortgeschrittenen Alter."
Leider habe ich in diesem Zusammenhang keine vergleichbaren Fälle finden können. Gibt es Ähnliches?
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