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Direktversicherung: Petitionen kann man sich schenken

Lissabon, 2013 Foto: H.S.

14.04.2014 - von Fritzchen

Werte Direktversicherungsleidensgenossen! Herr M. und Herr S. und viele andere haben sich intensiv bemüht, durch eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eine Einstellung der vorsätzlich organisierten Zwangsverbeitragung zugunsten der betroffenen Direktversicherten (RentnerInnen) zu erreichen.

Leider wurde die Petition schon am 08.03.2012 vom Deutschen Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses ohne weitere Anhörung abgeschlossen.
Zwei Beschwerden an den Präsidenten des Deutschen Bundestages wurden nur zur Kenntnis genommen. Sie führten im Ergebnis zu keiner Korrektur der Zwangsverbeitragung. Anngeblich weil keine neuen, entscheidungserheblichen
Gesichtspunkte vorgetragen wurden.
So wird immer geantwortet, wenn ein Massenbetrug, in diesem Fall einer von mindestens 30 Mrd. Euro vertuscht werden soll.

Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass nur die erste Petition unter dem vom Petitionsausschuss festgelegten Sammelbegriff „Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge bearbeitet“ ausgewertet wurde. Alle anderen Petitionen, die diesem Sammelbegriff zugeordnet werden, werden nur gezählt. Damit fallen alle Zählpetitionen auch dann, wenn sie entscheidungserhebliche Argumente enthalten, unter den Tisch.

Der Petitionsausschuss hat sogar alle Petitionen zum Thema Direktversicherungen vertagt, um auf BSG-Urteile des 12. Senats zu warten. (Angeblich zur Abklärung weiterer gesetzgeberischer Initiativen.) Damit wurde die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt.

Der Erstpetent aus Bad Schwartau hatte im Oktober 2009 Vertrauensschutz gefordert, und zwar den, den das BVerfG in Ausnahmefällen für zulässig unanfechtbar entschieden hat. Welcher Petent oder Kläger will denn dagegen erfolgreich vorgehen?

Unter diesen Bedingungen macht es absolut keinen Sinn, den Blitzableiter des Deutschen Bundestages – Petitionsausschuss – weiter zu bemühen. Ein Massenbetrug
oder auch Schadenersatz kann nicht im Sozialrecht geltend gemacht oder eingeklagt werden. Dazu ist das kostenpflichtige Zivil- oder Strafrecht da.

Siehe dazu auch: Petitionsausschuss ist absolut SINNLOS (Link)

Link: Direktversicherung: Vergleich mit Lebensversicherung
Quelle: Mail an die Redaktion