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Kein Recht auf Bankkonto

Bad Liebenzell, 2013 Foto: H.S.

24.03.2014 - von H.S.

Vertragsfreiheit über Alles. Zumindest die Privatbanken nehmen das für sich in Anspruch. Sie können eine Kontoeröffnung verweigern, ein bestehendes Konto kündigen, einen Kredit oder eine Hypothek verweigern, alles im Namen der Vertragsfreiheit. Die gilt als ein höheres Gut als der Schutz vor Diskriminierung. Mit der Berufung auf die Vertragsfreiheit ist es der Bankenlobby und ihren gut bezahlten MitarbeiterInnen im Jahr 2006, bei der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 2006, auch gelungen, dass die Altersdiskriminierung durch Banken weiterhin erlaubt ist.

Bei den Sparkassen sieht es etwas besser aus. Da sie meist öffentlich-rechtlichen Trägern "gehören", haben sie sich in einigen Bundesländern freiwillig dazu verpflichtet, ein "Konto für Jedermann" auf Guthabenbasis zu eröffnen. Diese Reminiszenz an die Gründungszeiten von Sparkassen im 19. Jahrhundert schützt aber selbst Kunden mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zu "ihrer" Sparkasse nicht davor, dass auch ihnen aufgrund ihres Lebensalters Kredite verweigert werden.

Sieh dazu den untenstehenden link.

Link: Kreissparkasse Köln: Kredit von 1.000 EUR wg. des Alters abgelehnt …