Diskriminierung melden
Suchen:

Wahlhelfer in Bayern dürfen nicht älter als 70 sein

Kiel, 2007 Foto: H.S.

03.03.2014 - von H.S.

Heino, Uwee Seeler, Gauck, Schäuble oder Götz George kämen nicht mehr in Frage. Zu alt. Für die bayerische Kommunalwahl am 16.3.2014 wünscht sich der Wahleiter von Aying bei München Helfer, denen er "das strapaziöse Auszählen" noch zumuten kann. Und wer über 70 ist, für den ist das zu anstrengend. Also hat er zwei der raren Bewerber um das Ehrenamt eines Wahlhelfers aus Altersgründen abgelehnt.

Einer der Zurückgewiesenen, der 73Jährige Walter Fürsicht nennt diese Ablehnung Altersdiskriminierung. Womit er recht hat. Die Frage ist nur: Fußt die Ablehnung durch den Wahlleiter auf einem Gesetz oder hat er willkürlich entschieden?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Altersdiskriminierung im Berufsleben, bei Massengeschäften und durch private Versicherungen. Die ehrenamtliche Arbeit wird nicht erwähnt. Es handelt sich in Aysing also um eine der vielen vielen erlaubten Altersdiskriminierungen.

Ihnen kommt man nur bei durch Skandalisierung, gutes Zureden, Verhandeln oder Appelle. Sonst bleibt nur zähneknirschendes Hinnehmen.

Zur Begründung seiner Attacke auf das unveränderbare Lebensalter der beiden Bewerber könnte sich der Wahlleiter auf §33 des Gerichtsverfassungsgesetzes beziehen. Dort ist das Höchstalter von Schöffen festgelegt: Es beträgt 70 Jahre. Paragraf 33 wird von der Sprecherin des Landratsamts, die von der Süddeutschen Zeitung zur Aletersdiskriminierung befragt wurde, aber nicht genannt. Stattdessen sagt sie, der Wahlleiter habe nachgewiesen, dass die Kandidaten für das Amt des Wahlhelfers "abgecheckt" worden seien nach EDV-Kenntnissen, Proporz und Altersstruktur und der Wahlleiter habe nach bestem Wissen und Gewissen entschieden.

Mit anderen Worten: Die Altersdiskriminierung soll legal sein. Oder wie es der Wahlleiter formuliert: Im wichtiger werdenden Einsatz von EDV-Geräten seien laut seiner Erfahrung "jüngere Wahlhelfer etwas flotter". Die Arbeit sei "sehr aufwändig und anstrengend" und dauere mitunter "bis weit nach Mitternacht".

Bayerischer Landtagsabgeordneter Gantzer fragt Landesregierung
Ob es eine Anweisung der Staatsregierung gäbe, keine Wahlhelfer über 70 bei den Kommunalwahlen zuzulassen, möchte der bayerische Landtagsabgeordente (SPD), Peter Paul Gantzer (SPD) von der Staatsregierung wissen und ob sie die Entscheidung des Wahlleiters für angemessen hält. .

Tatsächliche Änderung kann es nur durch eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geben oder durch dsie Verankerung des Diskriminierungsgrundes Lebensalter in die Verfassung!

Link: Altersgrenze für Schöffen: Gerichtsverfassungsgesetz ändern
Quelle: SZ, 1.3.2014