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Diäten: 9,8 Prozent % mehr für Bundestagsabgeordnete

Bologna, 2006 Foto: H.S.

11.02.2014 - von H.S.

Ältere Mütter erhalten ab Mitte des Jahres 28 bzw. 26 EUR pro Monat mehr für die Erziehung eines Kindes. Leiharbeiter sollen seit Januar einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro im Westen und 7,86 Euro im Osten bekommen. Bundestagsabgeordente haben es da besser. Sie können selbst über ihr Monatseinkommen entscheiden. Damit das aber zumindest neutral wirkt, wurde mal wieder eine Kommission eingesetzt. Die „Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts“ etablierte der Ältestenrat des Bundestags im November 2011 und sie hat, sogar vorzeitig (!), Empfehlungen für eine von ihr als angemessen empfundene Bezahlung der Volksvertreter ausgesprochen. Diese war zwar erst erst 2013 gestiegen, aber die gezahlten Diäten waren wohl nicht hoch und nicht angemessen genug. Der Deutsche Bundestag 2013-2017 besteht aus 631 Mitgliedern. Davon sind 191 im Öffentlichen Dienst beschäftigt.

Entschädigungen steigen
Nun sollen die "Entschädigungen" der Abgeordneten ab Juli 2014 um fünf Prozent von 8.252 EUR auf 8.667 EUR angehoben werden (= 415 EUR). Im nächsten Jahr, 2015, folgt eine weitere Erhöhung um 4,8 Prozent (= 416 Euro) auf dann insgesamt 9.083 EUR. Damit hätten Bundestagsabgeordneten das Gehalt von Bundesrichtern erreicht. Eine Amtstracht werden sie aber wohl nicht tragen.

Übergangsgeld wird mehr
Mit der Entschädigung steigt auch das sogenannte "Übergangsgeld" der Abgeordenten. Das wird gezahlt, wenn die Abgeordenten nicht länger Abgeordnete sind, sozusagen als Entschädigung. Diese berechnet sich so: Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat "Übergangsgeld" gezahlt und zwar in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung. Nach einer Legislaturperiode sind das vier Monate, längstens werden 18 Monate gezahlt. Das "Übergangsgeld erhalten auch Abgeordnete, die das Pensionsalter erreicht haben.

Vorsitzende bekommen mehr
Neben der Erhöhung der Abgeordentendiäten und des "Übergangsgeldes" sollen die Vorsitzenden von Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen und von Enquete-Kommissionen einen Zuschlag von 15 Prozent auf ihre "Entschädigung" genannten Diäten erhalten. Was für das Jahr 2014 immerhin 1.300 EUR mehr pro Monat und pro Vorsitzendem oder Vorsitzender bedeutet. Ob diese Erhöhung auch auf das "Übergangsgeld" Einfluss hat, ist uns bisher nicht bekannt. Darf aber vermutet werden.

Steuerfreie Allgemeinkostenpauschale schon gestiegen
Die monatliche Kostenpauschale für die Abgeordenten beträgt derzeit 4.204 € pro Monat. Sie wird jedes Jahr zum 1. Januar entsprechend den Lebenshaltungskosten angepasst.

Pensionen sinken um 2,5 Prozent steigen aber trotzdem
Die sogenannte Altersentschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Deshalb läßt es sich für alle Volksvertreter/Innen verschmerzen, wenn ihre Pensionen um 2,5% sinken sollen. Denn durch die Erhöhung der Diäten steigen sie nur in dieser Legislaturperiode um 7,3 Prozent. Genauer: von 67,5 Prozent nach 27 Mandatsjahren auf 65 Prozent der Diäten. In der kommenden (!) Legislaturperiode, also ab 2018, soll das Frühpensionsalter der Bundestagsabgeordneten ((die Altersgrenze, ab der man Ruhestandsbezüge ohne Abschläge erhält) von 57 (!) Jahren auf 63 Jahre angehoben werden. Suppi.

Mitarbeiterpauschale
Jeder Abgeordnete kann bis zur Höhe von 15.053 EUR. im Monat auf Kosten des Bundestages Mitarbeiter einzustellen. Diese dürfen nicht mit dem Abgeordneten verwandt sein.

Reisekosten
Bundestagsabgeordnete erhalten eine für sie kostenlose Netzkarte der Deutschen Bahn als Freifahrtschein. Die Kosten für Flüge und Schlafwagen werden ihnen gegen Nachweis bei Mandatsreisen im Inland erstattet.

Nebenverdienste
Bundestagsabgeordnete können unbegrenzt Nebentätigkeiten aufnehmen und Nebeneinkünfte erzielen.

Siehe auch: Parlamentarier im Würgegriff des Fraktionszwangs
Link

Link: Diäten der Bundestagsabgeordenten im Bund + den Ländern

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