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Direktversicherung: Zur Sendung Plus-Minus (III+IV)

Wittenberg, 2010 Foto: H.S.

18.01.2014 - von Streitgenosse + F. Preuss

Werte Streitgenossen nach § 73 Abs. 2 Nr. 2 des SGG, hier mein Kommentar zur Sendung plusminus am 15.01.2014. Zunächst ein besonderer Dank an die Redaktion plusminus des hr und denverantwortlichen Redakteur, dass das brisante Thema der Zwangsverbeitragung von Kapitalzahlungen einmal einer breiten Öffentlichkeit vorgetragen wurde. Hinter der Entgeldumwandlung verbirgt sich eine vorsätzlich organisierte Zwangsverbeitragung durch die gesetzlichen Krankenkassen plus der Legalisierungsversuch durch die BSG-Richter des 12. Senats unter Mithilfe der Rechtsvertreter VdK, SoVD und DGB, die durch Falschberatung vor den Sozialgerichten nicht erfolgreich sein konnten.

Die Analyse über den Bericht nach der Sendung ist schockierend wegen der Ignoranz und Gleichgültigkeit, u.a. der Politik, des VdK, des SoVD, des DGB. Die in der Sendung zu Wort gekommenen Vertreter nehmen die vorsätzlich organisierte Zwangsverbeitragung einfach nicht zur Kenntnis bzw. reden sie schön, so wie es die Fraktionen des Deutschen Bundestages, einzelne Politiker, der BMG-Minister Bahr (FDP) und die neue Bundesumweltministerin Hendricks auch getan haben - ein erschreckender Zustand !

Die Aussagen über die Zwangsverbeitragung von Kapitalzahlungen, in der Sendung zeigen die Unfähigkeit der Politik, die gesetzlichen Vorschriften zum GKV-Modernisierunggsgesetz, u.a. zu Artikel 1 Nr. 143,die sie selbst erlassen haben, zur Kenntnis zu nehmen bzw. in ihrer Tragweite zu begreifen. Das belegt der Beschluss des Deutschen Bundestages zur BT-DS 17/8780 vom 08.03.2012,das belegen alle Petitionen mit dem Sammelbegriff [Gesetzliche Krankenversicherung-Beiträge], die ohne Anhörung einfach abgeschlossen wurden. Dazu gehört u.a. die Petition Nr. 2–17–15–8272–029752 und das Ignorieren der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerfG zu 1 BvR 1243/88 vom 03.11.1992 und zu 1 BvR 1660/08 vom 28.09.2010 sowie der unzulässigen Rechtsfortbildung unter Beachtung des BSG-Urteils 12 RK 36/84 vom 18.12.1984 auf Seite 15 mit der Bitte des Gesetzgebers an die Bundesregierung zu berichten, wie mit den jeweils bei rechtsverbindlich Vertragsabschluss vereinbarten 1. Versorgungsbezügen und 2. Kapitalzahlungen zur Beitragspflicht umzugehen ist.

Inzwischen hat das BVerfG klargestellt, dass Kapitalzahlungen keine Versorgungsbezüge darstellen, sondern zur Beitragspflicht nur gleichgestellt werden können, wenn sie vom Gesetz erfasst werden. Das ist aber bis heute nicht der Fall. Trotzdem wird auf Anordnung oder durch Duldung der Politik gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerfG weiterhin vorsätzlich organisiert zwangsverbeitragt. Das bedeutet nach den gesetzlichen Vorschriften eine Zwangsenteignung an ca. 6 Millionen betroffenen Versicherten in einem Umfang von mindestens 30 Mrd. Euro, wie das beigefügte Rechenbeispiel auf der Grundlage der Geringfügigkeitsgrenze von 2004 = 120, 75 Euro und für 2014 = 134,75 Euro zeigt.

Wie kann also ein Herr Professor Lauterbach (SPD) in der Sendung plusminus vom 15.01.2014 und weitere Politiker diese vorsätzlich organisierte Zwangsverbeitragung rechtfertigen und ausdrücklich davor warnen, Gesetz und Recht unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerfG wieder herzustellen?! Das ist in einem Rechtsstaat einfach nicht hinnehmbar!

In diesem Zusammenhang eine Bitte an die Redaktionsleitung von plusminus, einen weiteren Bericht zu dieser Thematik vorzubereiten und Stellungnahmen beim BMG, VdK, SoVD und DGB sowie den BSG-Richter einzuholen, WARUM sie bisher stets gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerfG argumentiert bzw. entschieden haben. Parallel dazu verfolgen die Betroffenen weiter den Klageweg. Zwei Verfahren sind bereits wieder beim BSG zur Entscheidung angekommen.

Rechenbeispiel zum Umfang der vorsätzlich organisierten Zwangsverbeitragung
Rechenbeispiel auf Basis der Geringfügigkeitsgrenze für 2014 von 134,75 Euro im Monat,
Rechenbeispiel auf Basis der Geringfügigkeitsgrenze für 2004 von 120,75 Euro im Monat,
die beitragsfrei bleiben (blieben), sofern keine weiteren vereinbarten Versorgungsbezüge vorliegen.
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Auszahlbetrag = 16.170 Euro geteilt durch 120 Monate (= 10 Jahre) ergibt = 134,75 Euro davon ca.
17% Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung = 134,75 – 83 % = 22,9075 Euro für 2014.
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Und weiter: 22.9075 Euro pro Versicherter im Monat x 120 Monate (10 Jahre) = 2.748,90 Euro
2.748,90 Euro pro Versicherter nach 120 Monaten (10 Jahre) x 1.000.000 Versicherte = gleich 2.748.900.000 Euro bei 1.000.000 betroffenen Versicherten x 6 Mio. = 16. 493 Mrd. Euro
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Geringfügigkeitsgrenze 2004 = 120,75 – 83 % = 20,5275 x 120 = 2.463,30 x 1.000.000 Rentner = 2.463.300.000 Euro x 6 Mio betroffene Rentner = 14.779 Mrd. Euro
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Ergebnis:
16.5 Mrd. Euro aus Zwangsbeiträgen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze 2014 von 134,75 Euro überschritten wird (wurde)
14.7 Mrd. Euro aus Zwangsbeiträgen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze 2004 von 120,75 Euro überschritten wird (wurde).
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxDie Bandbreite der monatlichen Beiträge liegt also zwischen 20,52 Euro für 2004 und 22,90 Euro ab 2014 durch Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze pro Versicherten sowie eines bekannt gewordenen Höchstbetrages von 500 Euro pro Monat über 10 Jahre (120 Monate) bei einer Versicherten mit dem BSG-Az.: B 12 KR 26/05 R vom 25.04.2007 und der Verfassungsbeschwerde zum Aktenzeichen 1 BvR 1924/07 vom 07.04.2008, vertreten durch den Rechtsschutz des SoVD.
Den gesetzlichen Krankenkassen sind also mindestens 30 Mrd. Euro, ohne ausreichende Rechtsgrundlage zugeflossen, indem sie einfach alle Kapitalzahlungen zu einmaligen Versorgungsbezügen und Direktversicherungen für unteilbar erklärt haben.
Die Entscheidungen des BVerfG zu 1 BvR 1243/88 vom 03.11.1992 und zu 1 BvR 1660/08 vom 28.09.2010 wurden einfach nicht zur Kenntnis genommen und werden weiter ignoriert.

Damit sind die BSG-Richter des 12. Senats die Hauptverursacher für die vorliegende Legalisierung einer vorsätzlich organisierten Zwangsverbeitragung durch die gesetzlichen Krankenkassen durch eine unzulässige gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung ohne Beachtung der Entscheidung des BVerfG zu 1 BvR 1243/88 vom 03.11.1992, u.a. zur Randnummer 20.

Die Dienstaufsicht des BSG ist informiert und gebeten worden, Entscheidungen nach Gesetz und Recht unter Beachtung der Grundrechte und einer zulässigen gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung nach § 26 (2) des DRiG [Anlage 1(30)] anzumahnen, besser wäre - zuzulassen, wenn damit keine Legalisierung einer vorsätzlich organisierten Zwangsverbeitragung zu einem rechts- und grundrechtskonformen Gesetz GMG zu Artikel 1 Nr. 143 [Anlage 1(3)] verbunden ist.
Streitgenosse nach § 73 (2) Nr. 2 SGG

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Brief an Herrn Professor Dr. Karl Lauterbach MdB
Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin

Betr. Ihre Aussage in der Sendung Plus Minus vom 15.1.2014

Sehr geehrter Herr Professor Lauterbach,
seit einigen Jahren gehöre ich einem Arbeitskreis von betroffenen Menschen an, die den Ratschlägen der Politik gefolgt sind und für ihr Alter vorsorgten, indem sie eine sog. Direktversicherung abgeschlossen haben. Bei mir geschah das im Jahre 1981 mit dem Ziel, zum Zeitpunkt des Renteneintritts vorhandene Lücken in meiner Versorgung aufzubessern. Im Jahre 2007 kam ich schließlich in den „Genuss“ der Auszahlung einer ausschließlich aus meinen Beiträgen finanzierten Versicherungssumme.

Dummerweise hatte inzwischen die Politik dafür gesorgt, dass die erwartete Summe um rund 17% verringert ausgezahlt wurde, weil man inzwischen mit dem sogenannten Gesundheitsmodernisierungsgesetz den Krankenkassen zusätzliche Einnahmen bescheren wollte. Davon betroffen sind allerdings nur die gesetzlich Krankenversicherten, Privatversicherte haben keine Abzüge!

Die nachträgliche Sozialabgabenpflicht wurde in diesem Gesetz ohne Diskussion bei Nacht und Dunkel durch den Bundestag gepeitscht, und die überwiegende Zahl der Abgeordneten hatte diesen Passus wohl nie gelesen.

Dass dabei die betroffenen Bürger (immerhin ca. 6 Mio. Menschen) um elementare Grundrechte betrogen wurden – z.B. Vertrauensschutz, Recht auf Eigentum, Bestandsschutz geschlossener Verträge etc. – das alles haben die beteiligten Politiker mit einem Federwisch beiseite gefegt und überdies auch noch die Gerichtsbarkeit vermutlich darin bestärkt, jegliche Einsprüche mit idiotischen Begründungen abzuschmettern.

Ich und viele der betroffenen Mitstreiter haben in den letzten Jahren unzählige Schreiben an Politiker, Medienvertreter und Institutionen gerichtet, haben diverse Petitionen eingereicht und gegen das erlittene Unrecht zu klagen versucht (ich selbst übrigens habe bis zum LSG Stuttgart ohne Erfolg geklagt). 95% der Schreiben blieben unbeantwortet oder wurden mit hanebüchenen Begründungen versehen retourniert.

Die Medien hielten sich viele Jahre lang völlig bedeckt - warum auch immer- und waren zu einer Stellungnahme fast nie bereit.

Umso erstaunlicher und überraschender war die Tatsache, dass in der letzten Woche endlich eine Sendung in der ARD das leidige Thema aufgriff und damit die vielfältigen Aktivitäten unseres Arbeitskreises endlich, endlich einmal belohnt wurden.

Auch wenn die Thematik nicht sonderlich ausführlich beschrieben werden konnte, wurden dennoch einige Eckpunkte deutlich, wie der Staat eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Bürgern schlichtweg betrogen hat. Wir können nur hoffen, dass genügend Betroffene den Beitrag verfolgt haben, und dass daraus in absehbarer Zeit noch weitere Details einer breiten Öffentlichkeit bewusst gemacht werden.

Gut auch, dass jeweils eine Sprecherin des DGB und des VdK zu Wort gekommen waren, und dass ein Sozialrechtler auf die Missstände hinweisen konnte.

Nur der unsägliche Kommentar durch Sie als Gesundheitsexperten des deutschen Bundestages hat bei mir und allen meinen Mitstreitern heilloses Entsetzen hervorgerufen. Gerade Sie, der den betroffenen Bürgern diese Unrechtsmisere mit eingebrockt hat, Sie besitzen die Stirn, den Zuschauern der Sendung zu suggerieren, die Rücknahme Ihrer mit angerichteten Ungerechtigkeiten seien „Flickschusterei“!

Ihre Bemerkung ist Zynismus in Reinkultur und bedeutet für die Menschen, die sich auf Empfehlungen der Politik verlassen haben, eine Ohrfeige erster Klasse! Sie sollten sich schämen, dass Sie zu den Mitverantwortlichen gehören, die diesen 6 Mio. Menschen ihre Ersparnisse geplündert haben und noch plündern.

Nicht zu übertreffen auch Ihre selbstherrliche Analyse, wer denn bitteschön die unrechtmäßig erhobenen Beiträge bezahlen soll, wenn man diese evtl. zurückgeben müsste: niemand, denn erstens liegen sie im Moment nutzlos als Überschüsse herum und zweitens gehören sie denen, die sie entrichten mussten und noch müssen. Niemand wird dadurch belastet, geben Sie einfach denen das Geld zurück, die sich dafür Jahrzehnte krumm gelegt haben!

Da es Ihre Partei nun endlich wieder geschafft hat, in die parlamentarischen Entscheidungen eingreifen zu können, sollten Sie die Gunst der Stunde nutzen, Ihre damals getroffenen Entscheidungen zu Ungunsten der abgeschlossenen Verträge einer Direktversicherung zu korrigieren, die Situation wird für Sie kaum jemals günstiger werden.

Ihre Mitstreiter von der CDU/CSU werden sich einer entsprechenden Lösung sicher nicht verschließen. Wir haben bei den wenigen Antworten von Politikern dieser Partei zumindest teilweise Erstaunen vernommen, dass es eine solch folgenschwere Entscheidung damals überhaupt gegeben hat.

Eines ist ganz sicher: wer dieses heikle Thema in Zukunft entschlossen anpackt kann mit einer großen Zahl positiver Wahlstimmen betroffener Bürger rechnen, und wir hoffen, dass es nicht die AfD sein wird.

Es wäre schön, wenn Sie den in der Sendung erweckten völlig überheblichen Eindruck widerlegen könnten, angerichtetes Unrecht könne man nicht wieder korrigieren. Aber meine Hoffnung darauf ist angesichts jahrelanger Erfahrung mit Politikern leider nur sehr gering. Belehren Sie mich eines Besseren und nehmen Sie persönlich Stellung, damit Sie nicht nur als Mann der großen Worte gelten!

Hochachtungsvoll
M. Brandt + D. Möller
Mitstreiter im Arbeitskreis GMG-Geschädigter DV-Versicherter

Link: Direktversicherung: Brief an MdB Ulla Schmidt
Quelle: Mail an die Redaktion

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18.01.2014: Direktversicherung: Zur Sendung Plus-Minus (I + II)
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