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Altersdiskriminierung im Hochschulbereich: 2. Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

31.07.2013 - von Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Im Juli 2013 ist der zweite gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages erschienen.

Zum Thema Benachteiligungen im Bereich Bildung aufgrund des Lebensalters
Die Beschwerden "wurden vor allem aus dem hochschulischen Bereich gemeldet. Stipendien für ein Hochschulstudium und die Promotion werden zum Teil nur bis zum 30. Lebensjahr vergeben. Da einige Studierende jedoch älter sind, fühlen sie sich durch diese Regelung benachteiligt. Auch Seniorstudent_innen, die als Rentner_innen oder Pensionär_innen studieren, beklagten sich über hohe Gebühren bzw. fehlende Bildungskredite.

Da bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nur wenige Beratungsanfragen zum Bildungsbereich eingehen, ist die Auswertung lediglich exemplarisch und bezieht sich allein auf die der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bekanntgewordenen Fälle. Die Bandbreite von Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsfällen ist aber, wie nachfolgend noch dargestellt wird, deutlich größer. ...

Die Frage der Finanzierung des Studiums ist nicht nur beim Zugang relevant, sondern auch während des Studiums kann es zu Benachteiligungen kommen, wenn Studierende ihr Studium selbst finanzieren müssen. Studierende aus einkommensschwachen Haushalten, ältere Studierende, die kein BAföG erhalten, aber auch ausländische Studierende können immer wieder von Finanzierungsengpässen betroffen sein, die sich z. B. negativ auf die Studiendauer auswirken bzw. zum Studienabbruch führen können.

Im Rahmen einer Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks wurden im Jahr 2009 Bildungsausländer_innen zu ihren Schwierigkeiten beim Studium befragt. Dabei erklärten 39 %, dass sie finanzielle Schwierigkeiten haben, die sich belastend auf ihr Studium auswirken (DSW 2009, S. 54). Mit steigendem Alter verringert sich der Anteil der Studierenden, die nach eigenen Angaben von einer gesicherten Studienfinanzierung ausgehen. Die Studienfinanzierung wird also tendenziell unsicherer, was u. a. darin begründet ist, dass „der Anspruch auf Kindergeld wegfällt, die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung der Eltern nicht mehr möglich ist und unter Umständen die Förderung nach dem BAföG endet, weil das Ende der Regelstudienzeit erreicht wurde“ (Isserstedt et al. 2010, S. 386).

Ältere Studierende sind damit häufiger auf Erwerbstätigkeit angewiesen als jüngere Studierende. Dies wirkt sich auch auf deren Zeitstruktur aus. Je älter sie sind, desto höher ist ihre zeitliche Gesamtbelastung. In vielen Fällen hat dieseine Reduzierung des Umfangs der für das Studium investierten Zeit zur Folge (ebd.) ...

Stipendien:
Auch in Anknüpfung an das Alter kann es zu Benachteiligungen bei der Bewerbung um ein Stipendium kommen, da sowohl Stipendien für das Studium (Bachelor und Master) als auch für die Promotion Altersgrenzen in Bezug auf das Höchstalter enthalten. Diese können die Chancen von älteren Studierenden, ein Stipendium zu erhalten,stark einschränken und zu einer Benachteiligung führen. ...

III.III. Beratungsanfragen mit Bezug zum Bildungsbereich bei anderen Beratungs- bzw. Antidiskriminierungsstellen
Die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführte Umfrage bei anderen Antidiskriminierungsberatungsstellen (siehe oben Kapitel I.IV.) hat gezeigt, dass bei diesen häufig ein wesentlich größerer Anteil an allen Beratungsanfragen den Bildungsbereich betrifft. Es gab sogar einzelne Stellen, die angaben, dass der Bildungsbereich der zentrale Bereich im Hinblick auf die Beratungsanfragen sei. Bei den meisten Beratungsstellen betrafen 10-30 % der Beratungsanfragen den Bildungsbereich. Die Beschwerden betrafen alle Bereiche der Bildung, wobei eine Häufung in späteren Bildungsphasen (Sekundarschule, Berufsausbildung, Hochschule) vorzufinden war."

Diskriminierungsrisiken beim Zugang zur Hochschule
"Zwar können Studienberechtigte eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ihr Studium beantragen; die Angst vor einer etwaigen Verschuldung bis weit ins Berufsleben hinein schreckt Studienberechtigte möglicherweise jedoch ab. Zudem erhalten ältere Studienberechtigte nur unter bestimmten Bedingungen eine Ausbildungsförderung, wenn sie das 30. Lebensjahr (Bachelorstudium) bzw. das 35. Lebensjahr (Masterstudium) überschritten haben. Daher kann auch
für ältere Studierende die Finanzierbarkeit des Studiums ein Ausschlusskriterium sein.

Hinzu kommt, dass ältere Studierende in vielen Fällen keinen günstigen Tarif (Studierendentarif) bei Krankenversicherungen erhalten, da diese eine Ermäßigung für Studierende nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gewähren. Aber auch Altersgrenzen, wie sie zum Teil an musischen und künstlerischen Hochschulen bestehen, können Studieninteressierte ab einem bestimmten Alter vom Zugang zum Studium ausschließen (Büro gegen Altersdiskriminierung 2009)."

Der Bericht ist abrufbar auf der Broschürenseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin: Link

Link: Uni + Co.
Quelle: Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben