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Ergo: Kündigung alter Wohngebäudeversicherungen o.k.

30.09.2013 - von D.F.

Die Allianz-Versicherung hat bei etwa 15.000 Hausbesitzern in Ostdeutschland von ihrem Änderungskündigungsrecht Gebrauch gemacht. Die Elementar- und Hochwasserschädenversicherungen hatte sie nach der Wende aus DDR-Zeiten übernommen. Betroffen sind Hausbesitzer, deren Gebäude an Orten stehen, die anfällig für Elementarschäden und Hochwasser sind und als Gefahrenzone 3 und 4 klassifiziert wurden. Die neue Police, die von der Allianz angeboten wird, ist teurer und die geforderte Eigenbeteiligung ist höher.

Einen Versicherungsvertrag zu kündigen, ohne auch nur die Andeutung eines neuen Angebots zu machen, das leistet sich die ERGO-Versicherung. Herr F. ist seit 1999 Kunde bei (zuerst der Victoria-Versicherung, dann der ERGO. Er hat 1999 eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschaden abgeschlossen. Die Versicherung hat er bisher nicht in Anspruch nehmen müssen. Aber jedes Jahr die Prämie gezahlt. Trotzdem wurde ihm der Vertrag von der ERGO Versicherungs AG-Wohngebäudeversicherung- g e k ü n d i g t.

Begründung:
"Wir kündigen Ihre Versicherung zum 10.11.2013, mittags 12 Uhr. Für Versicherungsfälle nach diesem Termin besteht kein Versicherungsschutz mehr. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um neuen Schutz. ... Lassen Sie uns das erklären: In den vergangenen Jahren haben unsere Aufwendungen für Schäden stark zugenommen. Zum einen verursachen beispielsweise Sturm, Hagel und Frost immer öfter Schäden. Zum anderen sind Reparaturen und Wiederaufbau deutlich teurer geworden. Zwischen den Schadenzahlungen und den Versicherungsbeiträgen besteht dadurch kein Gleichgewicht mehr. Deshalb müssen wir handeln und kündigen alle alten Versicherungen."

Herr F. ist ungehalten über die Kündigung. "Kommt es demnächst noch so weit, dass die Krankenkassen den Vertrag kündigen, weil eine Krankheit des Versicherten zu teuer ist? Ausserdem: Was ist das für ein Geschäftsstil, kein neues Angebot zu machen?
Jahrzehnte Beiträge kassieren und dann ohne Schadensfall aussteigen, das ist eine weitere "neue Unkultur" in diesem Land." Am 27.7.2013 schickt Herr F. einen identischen Brief an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen sowie an die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Betrifft: Wohngebäudeschutz - Kündigung von der ERGO
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.07.2013 bekam ich von der ERGO Versicherung die Kündigung meiner Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz zum 10.11.2013, mittags 12 Uhr.
Was mich persönlich an der Kündigung erbost ist, dass ich seit November 1999 die Versicherung habe, 14 Jahre, Jahr für Jahr brav meine Beiträge pünktlich bezahlt habe. Bis zum heutigen Tag habe ich nicht einmal Ansprüche an die ERGO gelten gemacht.

Die Begründung der ERGO, dass „Reparaturen und Wiederaufbau deutlich teurer geworden“ sind, ist mir teilweise verständlich, aber nun stelle ich Ihnen die Frage: Muss bei solch langjährigen Kunden die Kündigung gleich ausgesprochen werden, ohne Vorwarnung oder ohne ein neues Angebot dem Kunden gegenüber zu machen? Warum ist es bei solchen Kündigungen nicht geregelt, dass bei einem solch rücksichtlosen Verhandeln der Versicherung, zumindest ein Teil der gezahlten Beiträge zurückerstattet wird? Das wäre für mich gerecht, denn in den meisten Versicherungs-anspruchsfällen wird der Versicherungsnehmer entweder hoch gestuft oder sogar gekündigt. In dieser beispiellosen Kündigung der ERGO wurde mir einfach gekündigt und erklärt, dass ich mich selbst um rechtzeitigen neuen Schutz kümmern muss. Es heißt in der Kündigung:
„Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um neuen Schutz.“

Ich wäre dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und der Verbraucherzentrale Bund sehr dankbar, wenn dieses Vorgehen der ERGO mir gegenüber angeschaut und geprüft wird, ob es so richtig von statten geht.
Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
D.F.

Die Antwort der Verbraucherzentrale Bundesverband hat das Datum vom 30.7.2013 und es handelt sich um ein Formschreiben.
"Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf Grund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen mit diesem Formschreiben antworten. Es ist für unsere Arbeit äußerst wichtig, über Unregelmäßigkeiten bzw.Geschäftspraktiken zum Nachteil der Verbraucher frühzeitig Kenntnis zu erhalten.

Wir bedauern, Ihnen nicht behilflich sein zu können, denn der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt satzungsgemäß keine individuelle Rechtsberatung/-¬besorgung durch. Diese Aufgabe haben die Verbraucherzentralen der Bundesländer übernommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) ist die bundesweite Dachorganisation der 16 Verbraucherzentralen und von 26 weiteren verbraucherorientierten Verbänden. Er vertritt die Interessen der Verbraucher in der Öffentlichkeit und gegenüber Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Nähere Informationen auch zu den Daten der Verbraucherzentralen/
Verbraucherberatungsstellen können Sie unserer Website unter www.vzbv.de entnehmen. Hinsichtlich der Beratung in Ihrem Einzelfall könnten Sie sich an die zuständige Verbraucherzentrale in Deutschland wenden. Informationen zur Beratung der Verbraucherzentralen erhalten Sie über die jeweiligen Homepages, zu denen Sie über den Link www.verbraucherzentrale.de gelangen.

Ihre Beschwerde haben wir registriert und werden sie in geeigneter Weise entsprechend unseren satzungsgemäßen Aufgaben verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. l m Auftrag
Thomas Rebeisky Fachbereich 1 Sachbearbeitung Kollektiver Rechtsschutz"


Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (Bafin) braucht knapp zwei Monate, bevor es eine Antwort auf den Brief von Herrn F. versendet. Datiert ist sie vom 23.09.2013!
"zu Ihrem Schreiben hat mir das Versicherungsunternehmen berichtet. Anhand Ihrer Darlegungen und der Ausführungen des Unternehmens habe ich Ihre Angelegenheit geprüft. Meine Prüfung ergibt, dass die Voraussetzungen für Aufsichtsmassnahmen nicht vorliegen. Einen Verstoss gegen die gesetzlichen Vorschriften oder Versicherungsbedingungen habe ich nicht feststellen können.

Der Versicherer hat Ihren Vertrag zur Wohngebäudeversicherung zum Ablauftermin,dem 10.11.2013, gekündigt. Hierbei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, die grundsätzlich keiner Begründung bedarf. Auf die dahinterstehenden geschäftspolitischen Erwägungen kommt es daher nicht an.
Macht einer der Vertragspartner (Versicherer oder auch der Versicherungsnehmer) von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, kann ich dies von Aufsicht wegen nicht beanstanden.

Zu einer Rücknahme der Kündigung kann ich den Versicherer im Rahmen meiner Aufsichtsbefugnisse nicht anhalten. Auch ein Gericht könnte dies nicht.

Allerdings räumt der Versicherer ein, Ihnen bisher kein neues Angebot unterbreitet zu haben. Dies ist Folge eines Wechsels im Außendienstbereich, der bisher noch nicht zur Kontaktaufnahme kam. Der Versicherer hat Ihnen daher direkt ein Angebot zugesandt. Sie müssen selbst prüfen und entscheiden, ob Sie dieses annehmen möchten. Ihre Entscheidung teilen Sie bitte dem Versicherer direkt mit.
Mit freundlichen Grü8en
Im Auftrag Gez. Wood

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Der Wechsel im Außendienstbereich hat wohl etwas länger gedauert. Das neue Angebot kam jedenfalls erst nach einer Aufforderung seitens des Kunden und nach einer Wartezeit von fünf Wochen! Herr F. hat in der zwischenzeit bei einem anderen Unternehmen eine sehr viel günstigere Gebäude-Versicherung abgeschlossen. Und die Eigenbeteiligung ist auch niedriger.

Link: Unfallversicherung der Allianz wird mit 60+ teurer
Quelle: Mail an die Redaktion

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12.09.2013: Allianz: Unfallversicherung wegen Alters verdoppelt
25.06.2013: Volkswohl Unfallversicherung mit 75 gekündigt
07.06.2013: KFZ-Versicherung: 150 Euro mehr weil 70 Jahre

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