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Gericht ordnet Weiterbetrieb des Griechischen Staatsfunks an

Griechenland - 13.06.2013

Zu einem 24-stündigen Generalstreik haben die größten Gewerkschaften Griechenlands aufgerufen, um ihre Solidarität mit den 2.900 MitarbeiterInnen der staatlichen, konzernunabhängigen Senderanstalt ERT zu zeigen. Gefordert wird die Rücknahme der Schließung und die Wiedereinstellung aller MitarbeiterInnen.

11.6.2013
Alle staatlichen Rundfunk- und Fernsehsender waren, um den Vorgaben der Troika nach Stellenabbau zu entsprechen, von Ministerpräsident Antonis Samaras am Dienstagnachmittag überraschend geschlossen, und die MitarbeiterInnen kurzerhand entlassen worden. Begründung: Die Sender von ERT seien ein Beispiel „unglaublicher Verschwendung“. Das Parlament war nicht gefragt und die kleinen Koalitionspartner der Regierung nicht konsultiert worden. Alles geschah per Dekret. Die MedienmitarbeiterInnen der Zeitungen traten sofort in einen unbefristeten Streik.
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Die Angestellten der „Griechischen Radio- und Fernsehanstalt“ (Ellinikí Radiofonía Tileórasi, ERT) übernahmen die Programmgestaltung in Eigenregie. Im Laufe des Abends sammelten sich vor dem Gebäude im Athener Stadtteil Agía Paraskeví – und überall wo Zweigstellen der ERT existieren – Tausende Menschen, um gegen die Schließung der einzigen konzernunabhängigen Medienanstalt zu protestieren. Auch die nach und nach erfolgte Abschaltung der Frequenzen im ganzen Land und kurz darauf die Sperrung des Internetzugangs konnte die Fortsetzung des Programms nicht verhindern. Private Radiostationen, Internetportale und der zur KKE gehörende Fernsehkanal 902 sprangen solidarisch in die Bresche und übernahmen die Ausstrahlung des Programms…" Artikel von Ralf Dreis vom 16.06.13 bei der FAU
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17.6.2013
Nach einem Eilantrag der Gewerkschaft der ERT-Beschäftigten, hat das oberste griechische Verwaltungsgericht die per Regierungsdekret erfolgte Schließung der Staatssender ERT am 17.6.2013 für null und nichtig erlärt. In einer einstweiligen Verfügung ordnete das Gericht an, dass ERT Fernseh- und Rundfunkprogramme senden müsse, bis eine neue Rundfunkanstalt etabliert sei. Der Weiterbetrieb wurde angeordnet.


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Quelle: labournet + diverse