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Rundfunkzwangsgebühr: Sixt klagt auch

26.10.2013 - von Hanne Schweitzer

Jedes Jahr mindestens sieben Milliarden für die GEZ
2010 lagen die Einnahmen der GEZ bei 7,54 Milliarden Euro (plus Werbeeinnahmen. Das soll so nicht bleiben. Es soll mehr werden. Deshalb gibt es seit 1.1.2013 eine neue Rundfunk- und Fernsehgebühr. 2012 wechselten bereits mehr als siebenkommafünf Milliarden Euro den Besitzer. Davon erhielt die ARD insgesamt 5,52 Milliarden Euro (und davon der WDR 1,16 Milliarden, Radio Bremen aber nur 43 Millionen Euro. An das ZDF zahlten die ZuschauerInnen und RadiohörerInnen 1,83 Milliarden, das Deutschlandradio bekam spärliche 194 Millionen. Das Entwicklungshilfeministerium hat weniger Geld zur Verfügung als die GEZ, ebenso das Bundesfamilienministerium, das mit 6,882 Milliarden Euro auskommen muss!

Die GEZ will Daten und Geld
Ohne jede Rechtsgrundlage hortet die Nachfolgeorganisation der GEZ die Daten aller Bürger dieses Landes. Und die Einwohnermeldeämter, das Kraftfahrzeugbundesamt, ja sogar die Gartenbauämter liefern ihr brav alles, was sie will: Jeden Gartenhausbesitzer, jede Betriebsstätte, jeden LKW, jeden PKW, jeden Haus- oder Wohnungsbesitzer, jeden Mieter. Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, nennt den Datenabgleich, der bis zum 3. März abgeschlossen sein soll, "eindeutig verfassungswidrig".

Nur Linke und FDP waren gegen Rundfunkzwangsabgabe
CDU/CSU, SPD, die Grünen und Verd.i haben die neue Rundfunkzwangsabgabe, die ab 1.1.2013 in Kraft gesetzt wurde, von Anbeginn an unterstützt. Kritik daran gab es nur von der Linken und der FDP. Ganz egal, ob in einer Wohnung ein Fernsehgerät, ein Radio oder ein Computer steht oder nicht: Ab 1.Januar 2013 gelten neue Regeln für´s Bezahlen der Öffentlich- Rechtlichen Programme, die aus den Berieselungsmaschinen herauskommen.

Kirchhoff heißt der Vater der Zwangsabgabe
Der neue Zwangsbeitrag, als dessen Vater der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof ("Der Rundfunkbeitrag garantiert kein gehaltvolles Programm, sondern ermöglicht dieses nur") gilt, heißt dann auch nicht mehr RundfunkGEBÜHR sondern SERVICE, und er bezieht sich nicht mehr auf die Anzahl oder Art von vorhandenen Geräten, sondern darauf, dass jeder Haushalt und jede Betriebsstätte Geld bezahlen muss. Auch für etwas, was nicht genutzt wird, was nicht gebraucht wird, was vielleicht niemand haben will.

GEZ nennt sich jetzt Beitragsservice
Von der Gebühreneinzugszentrale zum BeitragsSERVICE. Mit dem Bemühen, Gäste im Restaurant durch eine unaufdringliche aber aufmerksame Betreuung zufrieden zu stellen, hat der Öffentlich-Rechtliche SERVICE nichts zu tun. Er will kein Wohlbefinden erzeugen. Dalli dalli, her mit dem Geld, give me your money, aber quick. Verschont bleiben allenfalls Obdachlose! Aber Vorsicht, Laubenbesitzern kann es durchaus auch ans Portemonnai gehen.

Der Öffentlich-Rechtliche Servicebegriff beschreibt eine Wirtschaftsleistung,
die nicht der Produktion von Gütern dient, sondern dem Eintreiben von Geld für eine Leistung, die keiner bestellt hat und längst nicht jeder haben will. Die Datenerfassung betreiben, gemeinsam mit den bei der GEZ bereits vorhandenen, 400 neu eingestellte MitarbeiterInnen. Gilt es doch, die exorbitanten Datenmengen der Einwohnermeldeämter im Rahmen eines "einmaligen Bestandabgleichs" in die Rechner der RundfunkSERVICEzentrale einzuspeisen und zu überprüfen, damit die ganze Republik erfasst ist. Alle Haushalte, jedes Unternehmen, jede Gartenlaube! Auch dann, wenn sie nicht mit Radio, TV oder Computer ausgestattet sind. Oder wenn die uninspirierten, mit Werbung + Wiederholungen + Wiederholungen + Wiederholungen + Programmhinweisen mittels Trailern gespickten Programmzumutungen zu nervig, dumm, seicht und uninteressant sind, um sie überhaupt aushalten zu können. Dann dieses Mainstreamgeplapper und die "bunten" Beiträge. Man sehe sich nur mal an, was aus der Sendung Weltspiegel geworden ist!

Befreiungen von Zwangsabgabe nicht von Dauer
Wer Grundsicherung im Alter bekommt, ALG II-EmpfängerIn ist, gehörlos oder sehbehindert, hat den Bezug einer Sozialleistung bzw. eine Behinderung nachzuweisen, um dem vollen Betrag Zwangsabgabe von 17,98 entgehen zu können. Von Dauer ist eine eventuelle Befreiung keineswegs. Jedes Mal, wenn die Grundsicherung oder das ALG II ausgelaufen und wieder neu bewilligt worden sind, muss ein neuer Antrag auf Befreiung von der Zwangsabgabe beim "ARD ZDF Deutschlandradio BeitragsSERVICE" gestellt werden. Wie sich die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ja seit 2013 nennen läßt.

Datengier kostet Millionen
Der auf Kosten von 79 Millionen (!) Euro geschätzte Abgleich von 69 Millionen Datensätzen mit den Einwohnermeldeämtern soll zum Stichtag 3. März 2013 beendet sein. Danach folgt ein bisher wohl schon üblicher Dauerdatenabgleich. Todesfälle und An- und Abmeldungen meldeten die Einwohnermeldeämter dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übrigens schon immer!

Rundfunkräte mischten sehr kräftig mit
Eingefädelt und per Staatsvertrag abgesegnet, wurde die Zwangsabgabe von immerhin 215,76 Euro pro Jahr für Privatleute und ebenfalls per Staatsvertrag abgesegnet wurde die notwendige Datensammlung, die die GEZ zwecks neuer Gebühr betreibt. Rundfunkräte und Landespolitikerehaben aktiv abgesegnet, dass die RundfunkSERVICEzentrale ganz legal neben Name, Adresse, Geburtsdatum und Familienstand weitere Daten wie z.B. Hartzvierbezug, alle früheren Namen, akademische Titel, die gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung einschließlich aller vorhandenen Informationen zur Lage der Wohnung und dem Tag des Einzugs (!) erheben und speichern kann. Paragraph 9 Absatz 1 Satz 4 im Staatsvertrag erlaubt das ausdrücklich.

Hans Färber vom WDR
Herr Färber ist zur Zeit Vorsitzender des GEZ-Verwaltungsrates. Er wurde, auf Vorschlag von WDR-Intendantin Monika Piel (Jahresgehalt 2010 = 315.000 Euro), im September 2012 vom Rundfunkrat als Verwaltungsdirektor des Westdeutschen Rundfunks wiedergewählt. Den Coup des Zugriffs auf die Daten von Haushalten und Unternehmen, unabhängig davon, ob sie ein Fernsehgerät, ein Radio oder einen Computer besitzen oder nutzen, preist er als "weg von der Kontrolle - hin zu mehr Transparenz und Service für die Bürgerinnen und Bürger". "Transparenz und Service": Aha. Na wunderbar. Wie kann man nur so ticken?!

Verfassungsbeschwerden und Stellungnahmen
1.
Ermano Geuer: Verfassungsbeschwerde wegen Steuerähnlichkeit der Zwangsabgabe

Ein Licht in der Finsternis des Öffentlich-Rechtlichen Zugriffs auf die Datensammelwut des SERVICE ist der Jurist Ermano Geuer aus Passau. Er klagt vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Zwangsabgabe, weil sie dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche und eine Art Steuer sei. Es sei unrecht, sagt er, "dass ein Beitrag im privaten Bereich unabhängig von der tatsächlichen Nutzung kassiert werden soll." Wir wünschen ihm Erfolg! Mögen seine grundrechtlichen und kompetenzrechtlichen Bedenken von den Richtern geteilt werden. Geuers Fragen und Argumente sind diese: Ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer und kein Beitrag? Sind die Bundesländer befugt, den Rundfunkbeitrag, bzw. die Rundfunksteuer zu beschließen? Widerspricht das Gesetz über den Rundfunkbeitrag dem Gleichheitsgrundsatz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln sei, weil er ja von jedem Haushalt gezahlt werden müsse, ganz unabhängig davon, ob es einen Fernseher im Haushalt gebe oder nicht...
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Az. Vf. 8-VII-12

Geuers Eilantrag gegen den Meldedatenabgleich, der eine Bestands- und Ersterfassung der "Beitragsschuldner" ermöglichen soll, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof im April 2013 abgewiesen (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 18.04.2013, Az. Vf. 8-VII-12; Vf. 24-VII-12.

2.
Straßenbaufirma aus Rheinland-Pfalz: Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die informationelle Selbstbestimmung.
Auch die Landtagsabgeordneten von Rheinland-Pfalz haben dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Gesetz vom 23. November 2011 (GVBl. S. 385) zugestimmt. Weil aber der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit der Prüfung der Verfassungsbeschwerde einer Straßenbau-Firma gegen die Neuregelung der Rundfunkbeiträge befasst ist, müssen der Präsident des Landtags und der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei bis zum 1. Februar 2013 eine Stellungnahme abgeben. Diese bezieht sich auf: Die jetzige Ausgestaltung der Beitragspflicht,die ihr auferlegten Anzeige-, Auskunfts- und Nachweispflichten, die vorgesehene Datenverarbeitung die angeordnete Fortgeltung von Lastschriften und Einzugsermächtigungen. Die Straßenbau-Firma als Klageführerin sieht sich in ihrer durch die Landesverfassung gewährleisteten Eigentums-, Gewerbe-, Informations- und allgemeinen Handlungsfreiheit sowie in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. (Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Az. VGH B 35/12.

3.
Klage von Deutsche Grundstücksnutzer: Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die informationelle Selbstbestimmung. [/b]
Gegen die "Neugestaltung der Abgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk" haben in Karlsruhe der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und rund 300 weitere Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sehen durch den Datenabgleich ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Es entstehe ohne gesetzliche Grundlage ein zentrales Melderegister,ohne dass die Betroffenen über die gesammelten Daten informierte werden müssten. Diese Daten seien zum Erstellen von Persönlichkeitsprofilen geeignet und völlig unverhältnismäßig für den Zweck der Gebührenerhebung. Es gehe nicht an, dass der SERVICE Datenmaterial über alle volljährigen Personen speichern könne, die in einem Haushalt leben. Aktenzeichen: 1 BvR 1700/12
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde im März 2013 als unsubstantiiert zurückgewiesen. (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.2013, Az. 1 BvR 1700/12.

4.
Klage von Deutsche Grundstücksnutzer II: Verfassungsbeschwerde wegen Zwangsgebühr für Wochenendhäuser und Gartenlauben.
Was heißt schon Haushalt oder Wohnung? Für die Landtagsabgeordenten in den Landesparlamenten, die dem Staatsvertrag zugestimmt haben ist eine Wohnung etwas, das Wasser und Strom und eine Tür zum Auf- und Zumachen hat. Fertig ist die Laube. Dageben wendet sich aber der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) in einer zweiten Verfassungsbeschwerde. Denn BesitzerInnen von Wochenendhäusern und Lauben, die größer als 24 qm sind, sollen laut 15. Rundfunkstaatsvertrag und dem Willen der allermeisten Landtagsabgeordenten einen Rundfunkbeitrag von 215,76 Euro pro Jahr bezahlen, egal, ob in der Laube oder im Wochenendhaus ein PC, ein Radio oder ein TV-Gerät vorhanden ist. Aktenzeichen: 1 BvR 2603/12
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verfassungsbewerde unter Hinweis auf § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG als unzulässig abgewiesen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.01.2013, Az. 1 BvR 2603/12.

5.
Drogeriemarktkette Rossmann klagt
Klage gegen die neue Rundfunkgebühr beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des Gleichheitsgebots eingereicht. Anlass: die Kosten, die Rossmann aufgrund der neuen Zwangsabgabe entstehen: Statt bisher 40.000 Euro pro Jahr nun mindestens 200.000. Das ist das 5fache!
[Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Az. Vf. 24-VII-12.

6.
Bundesweit größter Autovermieter Sixt klagt gegen neuen Rundfunkbeitrag
Wie im August bereits angekündigt, hat der Firmenchef von Sixt, Erich Sixt, vor dem Veraltungsgericht München im Oktober 2013 eine Klage gegen die neue Gebühr eingereicht. Die Firma will wenn nötig und möglich durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht klagen. Die neue Beitragsregelung verursache Mehrkosten und erfordere einen erhöhten bürokratischen Aufwand, so die Begründung.


Spitzenverbände der Kommunen fordern SONDERREGELUNGEN für Zwangsabgaben der Kommunen
Mitte Januar 2013 zeigte sich, mit welcher Geschwindigkeit die kommunalen Verwaltungen bzw. die kommunalen Spitzenverbände auf den "ARD ZDF Deutschlandradio BeitragsSERVICE" reagieren. So stimmen Stephan Articus, Hautgeschäftsführer des Deutschen Städtetags und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Städtetag NRW sowie Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund der geräteunabhängigen Beitragsbemessung zwar zu, ABER doch bitte nicht bei den Kommunen! Dort seien die Kosten seit der Neuregelung teilweise um das 13fache gestiegen! Deshalb fordern sie, 17 Tage nachdem die Neuregelung in Kraft getreten ist: "Die kommunalen Beiträge müssen deutlich gesenkt werden, denn die Städte und Gemeinden nutzen ihre Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge nicht primär zum Medienkonsum, sondern zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls." 17.1.2013

Schleswig-Holstein prüft
Das Land Schleswig-Holstein, dessen Abgeordnete dem entsprechenden Staatsvertrag ebenfalls mit Mehrheit zugestimmt haben, plant eine Woche vor der Landtagswahl 2013, den Zwangsbeitrag "zeitnah" auf "mögliche unzumutbare Belastungen zu überprüfen". 17.1.2013

Handelsverband HDE
gab ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass der Zwangsbeitrag gegen das Grundgesetz verstößt. 25.1.2013

Humboldt Forum Recht (HFR) hat einen neuen Beitrag von Prof. Dr. Christoph Degenhart zu Verfassungsfragen des Rundfunkbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder veröffentlicht.
Kurzfassung der Herausgeber:
Der zu Beginn des Jahres 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag war und ist bis heute stark umstritten. Private und Betriebsstätten beschwerten sich, sogar mittels Popularklagen, über den neuen Staatsvertrag. Der Rundfunkbeitrag löst die vorherige gerätebezogene Gebühr ab und stützt sich vor allem auf die Vermutung, dass jeder im Zuge der Medienkonvergenz den öffentlichen Rundfunk nutzt. Die Nutzungsstätte ist somit zum Kriterium für die Beitragspflicht geworden. Die Inhalte und Rechtfertigung dieser Reform bilden den Grundstein für die Kritik am Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Neben rechtspolitischen Fragen stellt sich Christoph Degenhart insbesondere der Aufgabe, die Ergebnisse der Reform auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Das Resultat erweist sich mehr als eindeutig.
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/7-2013/index.html

Bundestagspräsident rügt Qualität des ÖR-Fernsehens
Die Qualität des öffentlich-rechtlichen Fernsehens im reichsten Land Europas hat Bundestagspräsident Norbert Lammert in seiner Laudatio zur Verleihung des (ausgerechnet) Karl-Carstens-Preises an den ZDF-Nachrichtenmann Claus Kleber am 26.10.2013 scharf kritisiert.

Link: Rundfunkzwangsabgabe eskaliert: Prozess in London
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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26.10.2013: Stuttgart 21 + Tempelhofer Feld: VOLKSBEGEHREN !!!!!
23.10.2013: T-Mobile bietet Verträge mit Altersgrenzen an
21.10.2013: Lebensalter und Menschenrechte

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