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Rentenerhöhung kein Fall für ADS

17.05.2013 - von H.S.

Anfrage an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes: "Ich beziehe mich auf die aktuelle Renten- und Pensionserhöhung und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und sehe in der ab 1.7.2013 angekündigten „Rentenerhöhung“ von 0,25 Prozent einen gravierenden Fall von Altersdiskriminierung, der in den Aufgabenbereich Ihrer Dienststelle fällt und daher von Ihnen mit dem gebührenden Nachdruck zu verfolgen ist.

Begründung:
§ 1 im Grundgesetz apostrophiert den Gleichheitsgrundsatz für alle Menschen. Dem steht nachfolgender Sachverhalt diametral entgegen:
Der reale Einkommensverlust für Sozialrentner hat aufgrund der letzten Rentenerhöhung von 0,25 Prozent und auch der Nullrunden der letzten Jahre eine nicht mehr hinzunehmende Größenordnung erreicht. Berufstätige erhalten bedingt durch die aktuellen Tarifbewegungen wenigstens kaufkraftverlustausgleichende Lohnerhöhungen, Beamte sind infolge ihrer annähernd doppelt so hohen Pensionen besonders privilegiert, da deren (höhere) Steigerungsraten von einem doppelt so hohen Ausgangsbetrag berechnet werden. Das bedeutet in realen Zahlen:
Die Bezüge des Durchschnittsrentners West sind seit dem Jahre 2002 um 8,51 Prozent gestiegen, Beamte hingegen haben Zuwächse von 13,04 Prozent (Bundesbeamte) bzw. 14,73 Prozent (Landesbeamte) zu verzeichnen, wodurch die aktuellen Beamtenbezüge bereits jetzt doppelt so hoch, wie SV-Renten sind (Durchschnittsrentner West: 1263 Euro, Pension Landesbeamter: 2.570 Euro). Diese Tendenz setzt sich ungebrochen fort, wodurch der Abstand von Jahr zu Jahr zunimmt.

Ich gehe davon aus, dass Sie Rentnern vergleichbare Ansprüche auf Erhöhung wie Beamten einräumen und die aufgezeichneten Unterschiede auch von Ihnen als ein klarer Fall von Altersdiskriminierung erkannt werden.
Ich darf Sie daher bitten, in dieser Angelegenheit geeignete Schritte zu unternehmen und bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen. 23. April 2013

Antwort der Antidiskriminierungsstelle:
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. April 2013. Sie haben sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wegen der ungleichen Erhöhungen von Renten gegenüber den Pensionen von Beamtinnen und Beamten gewandt.

Leider sind wir für diese Art Ungleichbehandlung nicht der richtige Ansprechpartner. Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung schützen nur bei bestimmten personenbezogenen Merkmalen, wie durchaus auch das Alter. In Ihrem Fall ist Anknüpfungspunkt für die Ungleichbehandlung aber der Beschäftigtenstatus als Angestellter oder Beamter. Das betrifft nicht personenbezogene Merkmale und zählt insgesamt nicht zu den rechtlich vor Diskriminierung geschützten Lebenssachverhalten. Eine Altersdiskriminierung ergibt sich nicht aufgrund der Tatsache, dass Renten und Pensionen erst ab einem bestimmten Alter bezogen werden können. Altersdiskriminierend kann nur die Ungleichbehandlung von Älteren gegenüber Jüngeren und umgekehrt sein.

Die Ungleichbehandlung kann freilich am allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz zu messen sein. Teilweise werden Unterscheidungen zwischen Angestellten und Beamten, die auf den unterschiedlichen statusrechtlichen Systemen beruhen, als sachlich begründet und gerechtfertigt angesehen. Beamte stehen gegenüber ihrem Arbeitgeber in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, mit dem auch grundrechtliche Einschnitte verbunden sind, was gleichzeitig eine andere Bezahlung rechtfertigen könnte. Wie es sich mit den aktuellen unterschiedlichen Renten- und Pensionserhöhungen verhält, dazu können wir nichts weiter sagen. Es handelt sich einerseits um keine speziell antidiskriminierungsrechtliche Frage und wäre andererseits wohl nur gerichtlich zu klären. Wir hoffen dennoch, Ihnen einige aufschlussreiche Hinweise gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
A.B. 30. April 2013

Link: Rentenerhöhung eigentlich nur 0,15 Prozent
Quelle: Mail an die Redaktion

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