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Altersgrenze für Schöffen + Alterspreis d. Bosch-Stiftung

07.05.2013 - von Dr. P.

Dr.P., Facharzt für Allgemeinmedizin, Sport- und Betriebsmedizin, hat für den Preis der Bosch-Stiftung ein pfiffiges Projekt eingereicht. In der Bewerbung schreibt er:

Erst durch einen kürzlichen Hinweis von Herrn Wolfgang Bosbach MdB erfuhr ich von dem Deutschen Alterspreis 2013 der Bosch-Stiftung und Ihrer seit 20.4. eröffneten Website. Ich beeile mich, Stellung zu nehmen angesichts der extrem kurzen Bewerbungszeit bis zum 12.5.2013.
In diesem Zeitraum ist es natürlich nicht möglich, das vorgesehene Projekt zu realisieren, doch könnte die Schilderung des Projektes ausreichen, Ihnen die Wichtigkeit und Nützlichkeit insoweit vor Augen zu führen, um beurteilen zu können inwieweit es einer Unterstützung wert ist.

Der Gegenstand des Projektes ist die Beseitigung von Altersgrenzen und –Beschränkungen, soweit sie dem Grundgesetz widersprechen, und zwar sowohl nach unten (z.B.< 25 Jahren) als auch nach oben (z.B. > 63, 65, 67,69 oder 70 Jahren) .

So wird in der Gerichtsverfassung das zulässige Alter von Schöffen auf 25-70 Jahre eingegrenzt, ohne daß hierfür einleuchtende Gründe angegeben werden. In vielen Kulturen weden gerade die "Weisen Räte" oder "Senatoren" im hohen Alter ob Ihrer Erfahrungen besonders geschätzt und eingesetzt

Nicht nur Papstalter und Alter von Abgeordneten und Repräsentanten in vergleichbaren Positionen sprechen einer solchen Alterseingrenzung Hohn. Seit Bestehen dieses Gesetzes sind auch Altersgrenzen für den Erwerb eines Führerscheins, für den Beitritt zur Bundeswehr, für die Teilnahme an Wahlen usw.herabgesetzt worden.

Das Verbot einer kassenärztlichen Tätigkeit im Alter von über 67 Jahren ,wohl aber verbunden mit der Erlaubnis weiterhin Privatpatienten behandeln zu dürfen wurde trotz Anfechtung aufrecht erhalten mit der Begründung :"Dies ist politisch so gewollt". Die gleiche Begründung wurde gegeben für die Ablehnung einer Petition gegen die Altersbeschänkung von Schöffen.

In einer Mitteilung der Gemeinde Odenthal vom April dieses Jahres wird für Schiedsmänner und –frauen das Alter auf 30-69 Jahre eingegrenzt.

Das angestrebte Rentenalter wiederum wird mit 67 Jahren angegeben.

So lassen sich politisch möglicher Weise verständliche Altersgrenzen in zahlreichen Gesetzen und Vorschriften finden, wenngleich Sie dem Grundgesetz fundamental entgegen stehen.

Dass Ziel des Projektes ist es, unvernünftige, dem Grundgesetz widersprechende Altersbegrenzungen durch vernünftige, altersunabhängige, nachvollziehbare und sachlich begründete Kriterien soweit möglich zu ersetzen.

In einigen Bereichen wäre z.B. der amtsärztlich oder arbeitsmedizinisch, bzw. betriebsmedizinisch bestätigte Nachweis einer physischen und geistigen Eignung für die vorgesehene Tätigkeit weitaus sinnvoller, gesetzeskonformer und verständlicher als eine willkürliche Altersbegrenzung. Ggf. könnte in einigen Fällen auch ein polizeiliches Führungszeugnis hilfreich sein.

Für andere Bereiche wären z.B. freiwillige Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Unternehmensverbänden und Gewerkschaften anzustreben.
Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Arrangements denkbar.

Die Altersgrenzen durch die angestrebten Kriterien auszuhebeln, kann nur erreicht werden, wenn eine genügend große Zahl von Bundesbürgern und Organisationen bereit ist, eine dahingehende Petition mit einsehbaren Argumenten zu unterstützen.

Auch freiwillige juristische Unterstützung wäre eine große Hilfe.

Dieses Ziel kann am besten durch Korrespondenz, Kontaktaufnahme per Internet und Korrespondenz, ggf. durch zeitintensive, persönliche Kontaktaufnahme erreicht werden.

Das Anstreben von Gesetzesänderungen zum Thema Altersgrenze ist auf diesem Wege noch nie bundesweit sorgfältig vorbereitet, geschweige denn durchgeführt worden und ist daher innovativ.

Mögliche Partner sind in allerserster Linie betroffene oder an Gesetzesänderungen interessierte Personen oder Personengruppen, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Richter, Beamte,...(und Stiftungen).

Wenn eine Petition mit erheblicher Erfolgsaussicht in Gang gebracht weren soll, so wird ein nicht unerheblicher Zeit- und Geldaufwand erforderlich sein, wie ich aus Erfahrung mit Bürgerinitiativen weiß (z.B. "BIG" gegen den "Ostfriesenspieß" (achtspurigen Autobahn von Emdem nach Basel und vice versa))// Schätzungsweise 80.000 €, die nur zu einem minimalen Anteil durch Eigenmittel aufgebracht werden könnten werden voraussichtlich erforderlich sein.

Ich denke schon, dass das geplante Vorhaben sehr gemeinnützig ist, da es einen großen Personenkreis umfasst, der damit eine grössere Gerechtigkeit erfährt.

Ein Zeitraum von ca. einem Jahr erscheint mir realistisch zu sein.

Da das Vorhaben sich speziell gegen grundgesetzwidrige Rechte, Vorschriften und Verodnungen wendet steht es wohl voll involler Übereinstimmung mit den Zielen der Robert Bosch Stiftung.

Freundliche Grüße
Dr.P., Facharzt für Allgemeinmedizin, Sport- und Betriebsmedizin

Link: Altersgrenze für Schöffen: Nichts tut sich!
Quelle: Mail an die Redaktion

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