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+++ Künstlerinnenpreis OHNE Altersgrenze !!!

03.05.2013

Der Künstlerinnenpreis wird zum 18. Mal gemeinsam vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen vergeben. Das Vorschlagsrecht und die Organisation innerhalb der Häuser wechseln im Zwei-Jahresturnus. Federführend ist 2013 das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der vom Frauenkulturbüro NRW e.V. organisierte Künstlerinnenpreis Nordrhein-Westfalen wird seit 1996 jährlich in einer anderen Sparte verliehen: Multimedia/ Neue Medien, Theaterliteratur, Komposition/ Neue Musik, Keramikkunst, Filmregie, Literatur, Fotografie, Popularmusik, Bildhauerei/ Installation, Kamera, Illustration, Theaterregie, Choreografie/ Zeitgenössischer Tanz, Malerische Positionen, Baukunst, Performance und Freie Szene der Darstellenden Künste.

In diesem Jahr soll der Künstlerinnenpreis an zwei herausragende Zeichnerinnen vergeben werden. Das Medium Zeichnung versteht sich in dieser Ausschreibung auch gattungsübergreifend im umfassenden Sinne, beispielsweise, intermedial, raumbezogen…
Der Hauptpreis ist mit 10.000 EUR, der Förderpreis mit 5.000 EUR dotiert.

Hauptpreis
Der Hauptpreis wird erstmalig nicht ausgeschrieben. Im Sinne einer Internationalisierung wird die Vergabe des Hauptpreises im Bereich Zeichnung in diesem Jahr auf Künstlerinnen der EU-Länder ausgeweitet. Die Hauptpreisträgerin wird im Nominierungsverfahren durch Vorschlagsrecht der Fachjury ausgewählt. Alle Nominierungen werden im Anschluss über die Medien veröffentlicht.

Förderpreis
Teilnahmeberechtigt für die Ausschreibung des Förderpreises sind alle Zeichnerinnen, die entweder in Nordrhein-Westfalen geboren sind, hier leben oder arbeiten. Es besteht keine Altersbegrenzung.
Einsendeschluss ist der 4. Juli 2013

Informationen über die einzureichenden Unterlagen sind dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.

Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen können unter www.frauenkulturbuero-nrw.de heruntergeladen werden. Die Kosten für Versand und Versicherung der Bewerbungsmappe tragen die Einsenderinnen; Rückporto ist beizulegen. Für unsachgemäße Verpackung, Schäden oder Verluste beim Versand übernimmt das Frauenkulturbüro NRW e.V. keine Haftung.

Jury
Eine Fachjury entscheidet im September 2013 über die Auswahl der Preisträgerinnen. Es wird eine Vor- und Hauptjury berufen. Die Auswahl der Haupt- und Förderpreisträgerin durch die Fachjury ist endgültig und unanfechtbar. Es besteht kein Anspruch auf das Preisgeld; die Zahlungen sind abhängig von der Genehmigung des Landeshaushaltes Nordrhein-Westfalen

Organisation
Annette Reker
Frauenkulturbüro NRW e.V.
Kulturzentrum Fabrik Heeder
Virchowstr. 130 B
47803 Krefeld
Tel.: 02151-393025

Quelle: Frauenkulturbüro NRW - Künstlerinnenpreis 2013 für Zeichnung Einsendeschluss ist der 4. Juli 2013