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Altersdiskriminierung ehrenamtlicher Schiedspersonen

22.04.2013 - von Dr. P.

Im "Bergischen Handelsblatt" wurde in diesem Monat ein Aufruf der Gemeinde Odenthal, Geschäftsbereich II, Bürgerdienste, Postfach 11, 51516 Odenthal, veröffentlicht: Es werden Personen im Alter zwischen 30 und 69 Jahren gesucht, die bereit sind, als ehrenamtliche Schiedspersonen zur Streitschlichtung zu fungieren.

Bei einem telefonischen Rückruf erklärte Frau W., diese Altersangaben seien ihr vom Amtsgericht vorgegeben worden, wobei auffällig ist, daß das Alter von 69 Jahren nicht mit dem § 33,2 übereinstimmt, in dem 67 Jahre als Grenze festgesetzt sind.

Ich bat Frau W. doch zu überlegen, ob nicht statt der Altersgrenze besser eine amts- oder arbeitsmedizinische Bescheinigung über die Eignung ein besaeres Kriterium für die Auswahl wäre und dies bei ihrem Aamtsgericht anzuregen.

Link: Kippt Altersgrenze für ehrenamtliche Schiedspersonen in NRW?
Quelle: Mail an die Redaktion

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