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Konsum Dresden: Altersgrenzen für Wählbarkeit

08.04.2013 - von J.R.P.

Die Satzung der KONSUM DRESDEN e.G. (beschlossen 07.12.2006) beschränkt die Wählbarkeit in die Vertreterversammlung (§ 27 Absatz 2) als auch in den Aufsichtsrat ( § 23 Absatz 7) mit der Vollendung des 70. Lebensjahres. Personen, die neu in den Aufsichtsrat gewählt werden, dürfen das 60. Lebensjahr vollendet haben. (Oh wie gnädig)

Link: Altersgrenzen in Satzung einer Genossenschaft
Quelle: Mail an die Redaktion

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