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Älteren wird gesetzlicher Rehaanspruch verweigert

18.01.2013 - von Dr. H.L. U.

Das "Rheinland-Pfalz-Modell" in der Altersmedizin findet auch in anderen Bundesländern Nachahmer: auch in Baden-Württemberg rollt eine kassenseitig gesteuerte Rationierungswelle, wobei offensichtlich auch hier in großem Umfang notwendige geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen abgelehnt oder in billigere indikationsspezifische Einrichtungen umgesteuert werden (Siehe Link).

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gesundheit-bettenabbau-trifft-hochbetagte-patienten.40eb53db-38b9-4909-818d-102305e9e9bf.html

Leidtragende sind die älteren Mitbürger, die um ihren gesetzlich verbürgten Anspruch auf eine bedarfsgerechte Rehabilitation gebracht werden und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so verhindert wird. Deshalb ist es dringend angezeigt über solche Rationierungsentscheidungen öffentlich zu diskutieren, anstatt jede aufkommende Diskussion im Keim zu ersticken.

Entgegen aller öffentlichen Beteuerungen findet Rationierung in der Altersmedizin statt, ob bei der geriatrischen Rehabilitation oder bei der Behandlung von Alzheimer-Patienten; auf deren Diskriminierung wurde bereits in einer Pressemeldung der DGN von 2010 hingewiesen ( http://www.dgn.org/images/stories/dgn/pdf/2010/versorgung_von_alzheinmer_patienten.pdf ).

Dies bedarf einer breiten öffentlichen Diskussion statt eines verdeckten Agierens aus dem Hintergrund.

Freundliche Grüße aus Köln

Link: Reha für Rentner nur drei Wochen?
Quelle: Mail an die Redaktion