07.09.2004 - von H. Schweitzer
Irmingard Schewe-Gerigk, parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und seniorenpolitische Sprecherin der Partei, hat uns in einem Brief mitgeteilt, dass sich ihre Bundesfraktion "seit Jahren für ein Gesetz gegen Diskriminierung einsetzt, das sowohl für das Gebiet der Erwerbsarbeit als auch den zivilrechtlichen Bereich gelten soll".
Wunderbar. Das entspricht der Forderung des Büros gegen Altersdiskriminierung, die wir seit 1999 vertreten.
Allerdings haben wir leichte Bedenken, ob die Fraktion der Grünen diese Position in den bald anstehenden Verhandlungen über das Antidiskriminierungsgesetz 1. beibehalten, 2. offensiv vertreten und 3. durchsetzen wird.
Stutzig macht uns allerdings, dass Irmingard Schewe-Gerigk von der "rechtlichen Besserstellung älterer Menschen" spricht, die "unser gemeinsames Anliegen ist".
Wenn 30Jährige als zu alt gelten, um beim WDR ein Volontariat zu machen, und wenn 29Jährige als zu alt gelten, um eine Anstellung als Industriemechaniker zu bekommen, müsste doch den ParlamentarierInnen deutlich sein, dass es nicht allein um die rechtliche Besserstellung älterer BürgerInnen, sondern um die Gleichbehandlung aller BürgerInnen geht, und zwar unabhängig von ihrem jeweiligen Lebensalter!
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