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Kindererziehungszeiten: Ungleichbehandlung

25.09.2012 - von I.B.

Die Ungleichbehandlung bei der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten verstößt meines Erachtens gegen das Grundgesetz. Falls eine Entscheidung zugunsten der Betroffenen wiederum "auf die lange Bank" geschoben wird, sollte eine Klageerhebung vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgen.
Aussitzen reduziert auf natürliche Weise den Aufstockungsbetrag zwischen ein und drei Jahren, da Mütter/Väter inzwischen verstorben sind - das hatten wir schon einmal !!!!

Link: Kindererziehungszeiten: Ärztin fällt durch alle Raster…
Quelle: Mail an die Redaktion

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