Diskriminierung melden
Suchen:

Zur Rentenpolitik der Parteien im Jahr 2012

Bremen, 2008 Foto: H.S.

13.08.2012 - von H. Schimpf, 15.Juni 2012

Im Wesentlichen geht es den Parteien nach wie vor darum, die Gewinne der Versicherungswirtschaft zu erhöhen. Für eine Rückkehr zur gesetzlichen Rentenversicherung als Schwerpunkt der Alterssicherung gibt es keine Ansätze, auch wenn die drohende Altersarmut langsam erkannt wird.

Erwerbstätige ohne auszureichendes Einkommen, aufgrund einer verfehlten Arbeitsmarktpolitik, sollen ausreichend Kapital bilden für das Alter. Naivität oder Zynismus?

Die 20 Millionen Bestandsrentner finden bei den Parteien überhaupt keine Beachtung, es sei denn, sie lassen sich wieder in den Arbeitsprozess eingliedern, am besten ehrenamtlich. Arbeit ist für unsere Gesellschaft wichtig, Menschen sind nur Mittel zum Zweck.

Das verfügbare Renteneinkommen der Bestandsrentner wurde bisher bereits um neun Prozent gekürzt. Die staatlichen Zuschüsse für die privaten Riester-Verträge der zukünftigen Rentengenerationen müssen nur von den Rentnern zweimal mitfinanziert werden; zum einen mit ihren Steuern, zum anderen durch Abzüge bei den ohne staatliche Hilfe erworbenen eigenen Renten (Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 GG).

Auch die anderen „Enteignungsfaktoren“ sind reine Willkür. Den heutigen Rentnern wurde vor Renteneintritt keine Möglichkeit gegeben, sich auf solch einschneidende Änderungen im Rentensystem einstellen zu können.

Der Gesetzgeber - so die Rechtsprechung - muss Vertrauensschutz gewähren. Man lässt Menschen nicht in „offene Messer“ laufen. Ein Rechtsstaat hat andere Normen und Werte zu beachten als ein Syndikat der Unterwelt.

Die Argumentation, dass die demographische Entwicklung für die Gesetzesänderung erforderlich sei, ist für das mit Beiträgen finanzierte Umlagesystem widerlegbar. Fachleute, die sich nicht von der Versicherungswirtschaft abhängig gemacht haben, bestätigen das. Die beitragsfinanzierten Renten sind primär abhängig vom Beschäftigungsgrad und der Produktivität der Arbeit.

Nur wer Beiträge zahlt, hat auch Anspruch auf Rente.

Sollte in Deutschland die Beschäftigung - aus welchen Gründen auch immer - weiter zurückgehen, gäbe es zukünftig auch entsprechend geringere Rentenansprüche.

Das mit Beiträgen finanzierte Umlagesystem ist ein in sich geschlossenes System, dass sich selbst finanzieren würde, wenn die Beiträge nicht für andere Zwecke verwendet werden; so z.B. für staatlich gewollte Renten und Rentenleistungen, für die keine Beiträge entrichtet wurden/werden und die über den Bundeshaushalt finanziert werden müssten.

Angebracht wäre es, die zukünftige Finanzierbarkeit der Altersbezüge von Politikern und Beamten, die keine Eigenleistungen dafür erbringen, unter dem Gesichtspunkt der demographischen Veränderung zu überprüfen. Aus Gleichheitsgründen (Artikel 3 GG) muss das Niveau bei diesen Bezügen zwingend an das Niveau der gesetzlichen RV angeglichen werden, also bis 2030 um ein Minus von 30 Prozent, beginnend mit der Rentengesetzgebung unter rot/grün.

Fazit: ALLE Parteien sind für die gesetzlich versicherten Erwerbstätigen, und auch für die, die es einmal waren - die heutigen Rentner - NICHT wählbar.

Link: CDU: Aussagen zur Rente im Parteiprogramm
Quelle: H. Schimpf

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Rente:
10.08.2012: SPD: Aussagen zur Rente im Parteiprogramm
09.08.2012: CDU: Aussagen zur Rente im Parteiprogramm
08.08.2012: CSU: Aussagen zur Rente im Parteiprogramm

Alle Artikel zum Thema Rente