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Strafanzeige gg. Rentenversicherung zurückgewiesen

20.07.2012 - von I.C.

Wie der Staat mit unseren Renten verfährt, ist schon mehr als erstaunlich, - ich dachte so etwas passiert nur in Staaten mit "defizitärem Rechtssystem".

Inzwischen müssten die Beschwerden schon "schubkarrenweise" an die Rechtsabteilung beim EuGH reingetragen werden.

Im Übrigen, beim EuGH sind auch Klagen gegen die deutsche Justiz anhängig - hoffentlich geht die "Lawine" mal los.

Jeden Staatsanwalt müsste es auf seiner eigenen "Schweißwoge" aus seiner Amtsstube spülen, wenn er das alles hier auf der Webseite richtig lesen würde. - Aber Staatsanwälte sind - im Gegensatz zu Richtern - weisungsgebunden - das hat System (sogar historisch)

"Es müsste mal ein "Politiker" - während seiner Amtszeit - so gut sein, wie im Wahlkampf davor und im Buch danach."

Eine Strafanzeige gegen die Rentenversicherung Bund wegen org. Rentenbetrug wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen - am Freitag wurde das Aktenzeichen mitgeteilt, dann kam Samstag und Sonntag und am Montag schon wurde die Zurückweisung geschrieben - alle Achtung!!!

Sonst ist die Justiz bei weitem nicht so schnell.

Lang lebe unser "Rechtsstaat"!!!!! (Wenn er denn erst mal anfinge)

Link: Strafanzeige gegen Rentenversicherung zurückgewiesen
Quelle: Mail an die Redaktion

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