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Arbeitsgericht Krefeld: Schadensersatz wg. Altersdiskriminierung

16.05.2012

Vor dem Arbeitsgericht Krefeld fand am Mittwoch, 16.05.2012 ein Gütetermin statt, in dem über einen Schadensersatzanspruch in Höhe von mehr als 32.000,- € wegen Altersdiskriminierung verhandelt wurde. Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte mit Sitz in Brüggen schaltete in der Ausgabe der Stuttgarter Nachrichten vom 22.10.2011 eine Stellenanzeige, mit der sie zwei Verkaufsberater (m/w) suchte.
„Das erwarten wir von Ihnen: Sie sind motiviert, flexibel und zwischen 25 und 35 Jahre alt Arbeits- und Ausbildungsniveau: mittlere/höhere Schul- bzw. Berufsbildung. Sie arbeiten kundenorientiert und sind geschickt und diplomatisch im Umgang mit Menschen. Sie denken und handeln unternehmerisch, zielgerichtet und selbstsicher Erfahrungen im Vertrieb ….“

Der Kläger, der vortrug, als gelernter Kaufmann seit April 1982 im Vertrieb bzw. im Verkauf tätig zu sein und über einschlägige Berufserfahrung seit Oktober 1974 zu verfügen, bewarb sich mit Schreiben vom 02.11.2011 auf die Stelle und gab unter Verweis auf seine bisherige berufliche Laufbahn an, dass er als „Vertriebsprofi“ die Anforderungen erfülle. Die Beklagte teilte ihm mit Schreiben vom 14.11.2011 mit, dass sie die Stelle anderweitig besetzt habe.

Die Beklagte hatte den Anspruch außergerichtlich zurückgewiesen und dem Kläger vorgeworfen, sich offenbar auf die Geltendmachung angeblicher Diskriminierungen spezialisiert zu haben. Am 10. August wird die Verhandlung fortgesetzt.

Quelle: PM Arbeitsgericht Krefeld, 11.5.2012