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Begriff Berufserfahrung ist altersdiskriminierend

26.03.2012

Altersdiskriminierung in einem Stellenangebot bei der Firma Jobscout 24/Düsseldorf. Sie sucht "im Rahmen der
Arbeitnehmerüberlassung befristet zunächst auf 4-6 Monate, mit der Option auf Verlängerung"
, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter Kundenzentrum (m/w)".

Die indirekte Altersdiskriminierung ist im Profil des gesuchten Arbeitnehmers versteckt.

"Ihr Profil:
Erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
1-2 Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position

Ältere, sprich über 30- 35jährige Arbeitssuchende werden durch die Vorgabe [i]"1-2 Jahre Berufserfahrung"
automatisch von einer Bewerbung ausgeschlossen.

Link: Zeitarbeitsfirma: Nicht älter als 30…
Quelle: JOBSCOUT 24 Düsseldorf, 25.3.2012