13.01.2008
Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat den Fernsehunterhalter Oliver Pocher zu einer Geldstrafe von 6.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.2.2005 verurteilt. Er hatte in der Fernsehsendung "Wetten dass ..." zur Klägerin gesagt: "Du siehst echt ganz schön alt aus für Dein Alter." und "Ja, wir haben übrigens ne schöne Operationsshow bei Pro7, da könnte ich sie mal vorschlagen." Diese Äußerungen vor laufenden Kameras stellen unter Würdigung der Gesamtumstände eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin dar, die nicht anders als durch eine Entschädigung in Geld ausgeglichen werden kann. Urteilte das Gericht.
Tatbestand
Die am geborene Klägerin macht einen Geldentschädigungsanspruch für Äußerungen des Beklagten in der ZDF-Sendung "Wetten, dass ...?" am 22.1.2005 geltend, die von ca. 14,5 Mio. Zuschauer verfolgt worden ist. Im Rahmen dieser Sendung trat der Beklagte als Moderator der Außenwette auf. Auf Grund der Außenwette hatte sich die Klägerin ihre Haare orange färben lassen. Sie wurde vom Beklagten interviewt, was live übertragen wurde.
Das Urteil wurde bereits im Januar 2006 gefällt. Nachzulesen unter: http://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13987&article_id=58592&_psmand=58
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