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Studiogast für TV-Sendung zu alt

12.03.2012 - von Hanne Schweitzer

Der 71 jährige Klaus H. gilt als zu alt, um als Studio-Gast an der ZDF-Sendung "Leute, Leute" teilnehmen zu dürfen. Das TV-Ticket-Unternehmen, das für diese Sendung die Karten vermarktet, hat die Buchungsmaske auf Weisung des ZDF so eingestellt, dass über 69 Jährige keine Karte mehr bestellen können.

Obwohl Klaus H. bereit ist, acht Euro für die Eintrittskarte zu überweisen, davon fünf als Obulus für den Eintritt und drei als BuchungsGEBÜHR für das TV-Ticket-Unternehmen - nein, ins Studio darf er nicht. Zu alt, auch wenn man das beim ZDF so nicht sagt. Man will den Mann schonen, deshalb darf er nicht ins Studio! Die Aufzeichnung der Sendung könne lange dauern, zwei oder gar drei Stunden. Es könne heiß werden und das sei älteren Zuschauern nicht zuzumuten, erläutert ZDF-Sprecher Rainer Stumpf die Defizitvorstellung, die man beim ZDF vom Alter hat.

Klaus H. will gar nicht geschont werden. Er reagiert und er reagiert anders als Augustus Hofmann, der 1. Profizuschauer für öffentliche Fernsehshows in der Bundesrepublik Deutschland. Der schickte, weil er nicht teilnehmen durfte, anno 1987 dem Programmdirektor des WDR, Günter Struwe, ein Telegramm (so etwas gab es damals!): "ich sage meine teilnahme an der sendung internationaler fruehschoppen ab."

Klaus H. macht Rabatz. Er sieht nicht ein, dass ihm vom ZDF verwehrt wird, als Zuschauer einer Sendung dabei sein zu können die, öffentlich-rechtlich finanziert wird. Der Mann ist bereit, im Studio Dauer und Hitze hinzunehmen, und will sich auch den anderen Gefahren und Widrigkeiten stellen, die Studio-Gäste bei Fernsehsendungen erwarten können. Dazu vermerkt das Ticketverkaufs-Unternehmen auf seiner Webseite:

  • "Mit Sichtbehinderungen im Studio ist zu rechnen. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar."
  • Es besteht bei einzelnen Veranstaltungen (durch Musikacts, Pyrotechnik, etc.) die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden.
  • TVTS kann keine Haftung für eventuelle Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden übernehmen.
  • Der Kunde muss die Bezahlung der Eintrittskarten ... durch Vorlage eines Kontoauszuges nachweisen.
  • Ferner hat der Kunde die Verpflichtung, seine Teilnahme an der Veranstaltung bis zu 3 Arbeitstage vor Veranstaltungstermin schriftlich oder telefonisch zu bestätigen (siehe auch Vertragsabschluss).
  • Partnerunternehmen stellen wir Ihre Adressdaten für ausgewählte Marketingmaßnahmen zur Verfügung.


  • Im Gegensatz zum 1. Profizuschauer, der nie an einer Sendung des Internationalen Frühschoppens teilnehmen durfte, hat sich Klaus H. erfolgreich zur Wehr gesetzt. Das ZDF hat die Altersgrenze für Studio-Gäste bei der Sendung "Leute, Leute" aufgehoben und ihm vier Eintrittskarten geschenkt. Die Zeitung Express meldet, dass auch RTL seine Altersgrenzen für TV-Shows gekippt hat. Andere Altersgrenzen für willige Claqueure bleiben allerdings weiter bestehen: "Stuckrad Late Night", ZDFneo, 18-50Jahre; "log in", ZDFinfo, 25-40 Jahre; "drei bei Kai", ARD, 16-80 Jahre; "Samstag LIVE!", sky, 18-50 Jahre, "Das Duell", ntv, 17-80 Jahre.

    Auch das TV-Ticket-Unternehmen betreibt weiter Altersdiskriminierung. Indirekt verbirgt sie sich in den lausigen Bedingungen einer Stellenausschreibung des Unternehmens. Gesucht werden: "Callcenter-Mitarbeiter", die im "TV-Ticketing-Bereich" eingesetzt werden und zwar "als freier Mitarbeiter (Gewerbeschein) oder auf 400,-€ Basis (Lohnsteuerkarte) in einem jungen, dynamischen Team".

    Die Ausschreibung vom 11.3.2012 verstößt doppelt gegen das AGG:
    1. wegen der rein männlichen Form der Ausschreibung und
    2. wegen der altersdiskriminierenden Formulierung "junges, dynamisches Team".

    Link: Wer wird Millionär? Chancen für Senioren…
    Quelle: Express 2.3.2012

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