Diskriminierung melden
Suchen:

Sächsisches Besoldungsrecht altersdiskriminierend

12.01.2012 - von Nicola Baus, Pressesprecherin

Stufenaufstieg nach Lebensalter verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung! Das Verwaltungsgericht Halle hat mit Urteil vom 28. September 2011 in insgesamt acht Verfahren (5 A 63/10 HAL u.a.) entschieden, dass das sächsische Besoldungsrecht in seiner im streitgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung eine unionsrechtlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen des Alters enthält.

Aufgrund der dort vorgesehenen Festsetzung des Besoldungsdienstalters der Kläger auf den ersten des Monats, in dem diese ihr 21. Lebensjahr vollendeten, und die Gewährung des Grundgehalts der entsprechenden Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe erfahren diese wegen ihres Alters eine weniger günstige Behandlung, als eine andere Person, die über dieselbe Berufserfahrung wie die Kläger verfügt, für die aber aufgrund ihres höheren Lebensalters ein früheres Besoldungsdienstalter festgesetzt und eine Besoldung aus einer höheren Stufe gewährt wird.

Der vom Besoldungsdienstalter ausgehende Stufenaufstieg bewirkt damit, dass zwei Beamte mit gleichem Dienstalter bei unterschiedlichem Lebensalter hinsichtlich ihres Grundgehaltes ungleich behandelt werden. Diese Benachteiligung ist nach Ansicht des Gerichts nicht gerechtfertigt. Zwar sei das mit dem Aufstieg in den Besoldungsstufen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren verfolgte Ziel legitim, die Berufserfahrung zu honorieren.

Im Ergebnis werde aber die von den Klägern seit ihrer Verbeamtung erworbene Berufserfahrung im Unterschied zu einem erst in höherem Lebensalter verbeamteten Kollegen nicht honoriert, weil beide das Grundgehalt aus derselben Altersstufe erhalten.

In dem Verfahren 5 A 349/09 HAL stellte das Gericht durch Grundurteil vom 28. September 2011 zwar fest, dass auch die Beamtenbesoldung des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstieß. Durch die hier zum 1. April 2011 erfolgte Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen verbunden mit Überleitungsregelungen habe der Besoldungsgesetzgeber des Landes Sachsen-Anhalt diese aber ab diesem Zeitpunkt beseitigt.

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Quelle: Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 001/12

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Justiz:
12.01.2012: AGG + Auswahlverfahren für Kommunalbeamte
25.11.2011: Antidiskriminierungsstelle: Mittel gekürzt
21.11.2011: BAT-Tarif Berlin: Grundvergütung altersdiskriminierend

Alle Artikel zum Thema Justiz