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Was tun Selbstverwalter der Rentenversicherung?

18.01.2012 - von Hermann Schimpf

Brief an: Selbstverwaltung Vertreter der Versicherten
Deutsche Rentenversicherung Bund 10704 Berlin, 9.1.2012

Sehr geehrte Frau H.
Bezüglich des Widerspruchverfahrens bei den allgemeinen Rentenanpassungen, denen ja immer zwangsläufig Gesetze zugrunde liegen, sollte man das Verfahren ändern. Der Widerspruch sollte direkt an den Gesetzgeber erfolgen, da ja nur er befugt ist die Widerspruchsbegründung zu prüfen und zu kommentieren. Der Widersprechende kann das dann akzeptieren oder klagen.

Aber zurück zu meinem Hauptanliegen:
Welche Möglichkeiten haben die Versicherten-Vertreter in den jeweiligen Gremien und Verantwortungsbereichen der Selbstverwaltung sich für eine ordnungsgemäße Verwendung der Beiträge einzusetzen; hier insbesondere unter der Beachtung der Grundrechte der Beitragszahler bezüglich der Verwendung ihres Eigentums und der Gleichbehandlung als Menschen und Bürger in der Bundesrepublik.

Es ist ein politisches Tabu, aber nicht zu verleugnen, dass seit Jahrzehnten ein Teil der erhobenen Beiträge für Zwecke verwendet werden, die durch Steuern zu finanzieren sind. Beiträge aus verdientem Arbeitslohn sind Eigentum der Versicherten und somit nur für die festgelegten Zwecke der Solidargemeinschaft der Beitragszahler zu verwenden.
An den sozialpolitisch vom Staat gewährten Leistungen (Transferzahlungen) beteiligen sich die Versicherten wie alle Bürger bereits mit ihren Steuerzahlungen. Eine Doppelbelastung nur für Beitragszahler lässt das Grundgesetz, Artikel 3, nicht zu. Das Gleichheitsgebot wird aber missachtet.

In der von Ihnen beigefügten Broschüre „Die Listen stellen sich vor“, fordern die Listen 1, 3, 7 und 14, dass die versicherungsfremden Leistungen vom Bund durch Steuern auszugleichen sind. Liste 8 forderte den sorgsamen Umgang mit den Beiträgen, was auf dasselbe hinausläuft. Das bestätigt, dass den Versicherten-Vertretern durchaus bewusst ist, dass hier Manipulationen vorliegen, die den Versicherten schaden.

Aber was wurde/wird konkret dagegen getan?

Auch die Forderungen weiterer Listen nach Dynamischen Rentenanpassungen entsprechend der Bruttolohnentwicklung, die angemessene Teilhabe an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie die Verhinderung weiterer Absenkungen des Rentenniveaus, stehen im finanziellen Zusammenhang mit der Fehlverwendung von Beiträgen. Nicht übernommene Kosten aus Steuern, die den Bundeshaushalt entlasten, gehen zwangsläufig zu Lasten höherer Beiträge und niedrigeren Renten. Auch das ist den Versicherten-Vertretern bewusst.

Aber was wurde/wird konkret dagegen getan?

Stehen Presse und Medien den Versicherten-Vertretern nicht offen? Gibt es ein politisches „Maulkorbgebot“ über diese Missstände nicht öffentlich reden zu dürfen?

Wenn ja, warum werden die betroffenen Beitragszahler und Rentner nicht auf anderem Wege darüber informiert?
Wenn nein, warum wehrt man sich nicht gegen diesen offensichtlichen staatlichen Druck, diese ungesetzliche, „Geldquelle“ für den Bundeshaushalt beizubehalten?

Ist folgende Formulierung von DRV-Bund zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen nicht beschämend?

„Die der Rentenversicherung übertragenen versicherungsfremden Leistungen (zum Beispiel Kriegsfolgelasten, beitragsfreie Zeiten, arbeitsmarktbedingte Leistungen, Fremdrentenleistungen und so weiter) werden durch einen Bundeszuschuss finanziert.“

Zuschuss bedeutet doch, dass zwangsläufig keine Finanzierung im Sinne einer Kostenübernahme erfolgt. Warum trägt man als Vertreter der Betrogenen dieses unwürdige Spiel der Verdummung und Verdunkelung mit? Warum deckt man diese Manipulationen der Politik,die zu Lasten der Beitragszahler und Rentner gehen nicht auf?
Selbstverwaltung ohne Selbstbestimmung?

Auch eine Vorstands-Formulierung wie: „Der Staat bürdet der Sozialversicherung neue Lasten auf“, kann doch nur bedeuten, dass der Bund dafür nicht die (vollen) Kosten übernimmt; es wären ja sonst keine neue Lasten, sondern lediglich neue Aufgaben, deren Kosten der Staat übernimmt.

Warum besteht man nicht auf einer transparenten Darstellung und Abgrenzung zwischen den staatlichen und beitragsbezogenen Leistungen und deren Finanzierung? Das würde auch der Rechtssicherheit bei Klagen vor den Sozialgerichten und dem Verfassungsgericht dienen.

Wir leben formal in einem sozialen Rechtsstaat. Was man erlebt, lässt aber zunehmend Zweifel aufkommen. Die politische Kultur und die Einhaltung der Grundrechte und Rechtsnormen, die der Bürger auch bei der Gesetzgebung erwarten darf (Artikel 1 (3) GG), haben ein Niveau erreicht, das in einem Rechtsstaat schwerlich zu unterbieten ist.

Die Beschädigung der gesetzlichen Rentenversicherung durch die „Profitsteigerungsgesetze“ unter Schröder zugunsten der privaten Finanz- und Versicherungswirtschaft (Rürup feiert inzwischen mit Maschmeyer Erntedankfeste, und Riester kassiert seinen Judaslohn in Form von Honoraren bei der Versicherungswirtschaft), zeigt den politischen Niedergang unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Kultur hin zur Bananenrepublik mit inzwischen auch adäquater Staatsführung. Für die Altersversorgung der gesetzlich Versicherten bedeutet das: „Zukunft verspielt“.

Zukunft jetzt“, nennt sich die Kundenzeitschrift DRV-Bund, die ich nun abonniert habe, um mich davon zu überzeugen, ob die Wahlversprechungen der Versichertenvertreter nun auch „selbstbestimmt“ und mutig im Rahmen einer freien Selbstverwaltung umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Link: Rentenversicherung: Der Staat bedient sich…
Quelle: Mail an die Redaktion