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Antidiskriminierungsstelle: Mittel gekürzt

25.11.2011 - von ADS

Für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) haben die vom Haushaltsgesetzgeber beschlossenen Mittelkürzungen und die beschlossene Entflexibilisierung wichtiger Haushaltstitel spürbare Konsequenzen. Insbesondere die in diesem Jahr gestartete "Offensive diskriminierungsfreie Gesellschaft", die bundesweit zum Aufbau von Beratungsnetzwerken gegen Diskriminierung beitragen und im Jahr 2012 deutlich ausgebaut werden sollte, sei "akut gefährdet", sagte die Leiterin der ADS, Christine Lüders, am Dienstag in Berlin. Ursprünglich war geplant, insgesamt zehn Beratungsnetzwerke für ihre Arbeit ab Ende 2011 über einen Zeitraum von 24 Monaten mit 1 000 000 Euro zu unterstützen. "Das wird nicht mehr möglich sein", sagte Lüders und kündigte an, sich in den kommenden Wochen um externe Sponsoren zu bemühen.

der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dieser Woche die vorgesehenen Kürzungen beschlossen. Die Antidiskriminierungsstelle wird im kommenden Haushaltsjahr nur noch rund 130 000 Euro statt der ursprünglich vorgesehenen 500 000 Euro für den Aufbau von Beratungsnetzwerken bereitstellen können.

Festhalten will Lüders in jedem Fall an der "Koalition gegen Diskriminierung", die Bestandteil der Offensive ist. Im laufenden Jahr sind bereits die Länder Berlin, Hamburg und Brandenburg der Koalition beigetreten, weitere haben bereits ihre Bereitschaft zur Mitwirkung signalisiert. Alle Länder, die der Koalition beitreten, wollen dafür Sorge tragen, dass dem Thema Diskriminierung künftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Deutlich einschränken muss sich die ADS auch bei der Öffentlichkeitsarbeit, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein zentraler Auftrag der Arbeit der Stelle ist. "Mit 150 000 Euro Jahresbudget und fehlenden Flexibilisierungsmöglichkeiten bei unseren Haushaltstiteln sind wir zukünftig nicht mehr in der Lage, bundesweite Aufklärungskampagnen über die Rechte von Diskriminierungsopfern umzusetzen", sagte Lüders. Auch auf Konferenzen, Tagungen und Veranstaltungen zum Antidiskriminierungsschutz müsse die ADS im Jahr 2012 verzichten.

Die Mittelkürzungen hätten darüber hinaus Folgen für den für 2013 vorgesehenen Bericht an den Bundestag, zu dem die ADS in jeder Legislaturperiode nach § 27 Absatz 4 AGG gesetzlich verpflichtet ist. Geplant ist ein Bericht zum Thema "Diskriminierungen im Bildungssektor". "Die dafür notwendigen Forschungsexpertisen können nicht in vollem Umfang in Auftrag gegeben werden. Das Forschungsbudget reicht dafür nicht aus, da bereits für das nächste Jahr Forschungsgelder für Projekte gebunden sind und keine Flexibilisierung mehr möglich ist", sagte Lüders. Möglich seien unter diesen Bedingungen lediglich zwei nicht kostenintensive Expertisen. Damit könne man aber das komplexe Thema nicht seriös bearbeiten. "Ich werde deshalb so schnell wie möglich mit dem Beirat über die Konsequenzen für die zukünftige Arbeit der ADS sprechen", kündigte Lüders an.

Das für 2012 fest geplante "Jahr gegen Altersdiskriminierung" kann dagegen umgesetzt werden, da es mit EU-Mitteln kofinanziert wird.

Hintergrund: Am 24. November hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den ADS-Haushalt beraten. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte in seiner so genannten Bereinigungssitzung vom 10. November 2011 den Kürzungsplänen der Regierungsfraktionen zum Haushalt der ADS und zu einer Entflexibilisierung der Haushaltstitel bereits zugestimmt. Damit verringert sich die Höhe der für 2012 zur Verfügung stehenden ADS-Mittel von zuvor beanschlagten 2,9 Millionen auf 2,533 Millionen Euro.


Weitere Informationen zur ADS unter Link

Quelle: PM ADS 22.11.2011 + diverse