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Seniorenvertretung Köln: Nächste Lücke in Wahlordnung

13.09.2011 - von M. Flöge-Becker

Die neue Wahlordnung zur Kölner Seniorenvertretung hat eine weitere Schwachstelle offenbart. Die Regelung im § 10, Absatz 3, Satz 3 ("Jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte darf mit ihrer/seiner Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.") ist ausgesprochen unglücklich, denn sie lädt zum Missbrauch ein. Durch diese Regelung ist es möglich, Kandidaturen zu torpedieren, ohne das der jeweilige Kandidat davon erfährt.

Ich hatte meine Unterstützungsunterschriften zusammen, beim Wahlamt abgegeben, und bin in Urlaub gefahren. Nach der Rückkehr aus den Ferien bekam ich vom Wahlamt einen Anruf. Ich hätte nur noch 19 Unterschriften und könne deshalb nicht kandidieren.

Was war passiert? Ein anderer Kandidat aus meinem Bezirk hatte sich Unterstützer-Unterschriften von denselben SeniorInnen geben lassen, die zuerst meine Kandidatur mit ihrer Unterschrift unterstützt hatten. Erfahren habe ich das von den Leuten, die die Unterschrift geleistet haben. Ich habe mit dem "Kollegen" gesprochen und der sagte, dass er sich die Unterstützungsunterschriften hat geben lassen, obwohl er wusste, dass die Leute vorher schon bei mir unterschrieben hatten.

Das Wahlamt schickte mir dann nochmals Formblätter zu und ich musste neue Unterstützer-Unterschriften sammeln, der Kollege nicht. Wenn so etwas aber kurz vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Unterstützungsunterschriften geschieht, kann ein Kandidat damit seine Kandidatur verlieren.

Das ist nicht in Ordnung, das ist unfair.
Die Unterschrift, die zuerst geleistet wurde, sollte gültig sein. Aus dem Datum ist das genau zu ersehen.

Nun gibt es in der Wahlordnung im § 10 3. Abschnitt Satz 4 auch noch einen vierten Satz. Der heißt: “Mehrfach geleistete Unterstützungsunterschriften sind bei allen Wahlvorschlägen ungültig”. Das bedeutet: Wenn beim Wahlamt alles korrekt gehandhabt wird, verlieren sämtliche Unterstützungsunterschriften, die ein und dieselbe Person bei zwei oder mehreren Kandidaten geleistet hat, ihre Gültigkeit. Nun war es aber so, dass der "Kollege" 38 Unterschriften und ich 25 eingereicht hatte. Also war es ihm egal ob Unterschriften gestrichen wurden, weil er ja immer noch über 20 hatte.

Deshalb plädiere ich dafür, das das Datum der Unterschriften ausschlaggebend sein soll. Diese Lücke in der Wahlordnung muss geschlossen werden. Denn auch die Wählerinnen und Wähler können ja Kandidatinnen und Kandidaten in ihrem Bezirk zu Fall bringen. Sie brauchen nur Stillschweigen darüber zu bewahren, dass sie schon für einen anderen Kandidaten unterschrieben haben.

Link: Köln: Wahlordnung zur Seniorenvertretung hat Lücken
Quelle: Mail an die Redaktion

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