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Direktversicherung: Effektivverzinsung 0,3 %

23.08.2011 - von der Redaktion bekannt

Die BKK schreibt am 19.08.2011 an eine Direktversicherte:
lhr Widerspruch vom 06.03.10 - Hier Neuberechnung der Beiträge
KV-Nr.: ...
Sehr geehrte Frau ...,
im Oktober 2009 bekamen Sie drei Kapitalzahlung mit einem Gesamtbetrag von ... Euro von Hannoversche Leben ausgezahlt.
Zum damaligen Zeitpunkt sah die Rechtslage keine andere Möglichkeit vor, als die gesamte Auszahlung der Beitragspflicht zu unterziehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun in seinem Beschluss vom 28.09.2010 i.V.m. den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 30.03.2011 entschieden, dass lediglich der durch den Arbeitgeber als betriebliche Altersversorgung angesparte Teil der Beitragspflicht unterliegt. Der als Lebensversicherung privat angesparte Teil nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis, unterliegt entsprechend nicht der Beitragspflicht...

Hiermit haben wir lhrem Widerspruch entsprechend der derzeit gültigen Rechtslage abgeholfen und sehen diesen als erledigt an.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift - Team Versicherung


Die Direktversicherte antwortet auf dieses Schreiben am
23.08.2011 wie folgt:


Sehr geehrter Herr ...,
mit Bezug auf Ihre Mitteilung habe ich die Änderung des Dauerauftrages zum 01.09.2011 von ... Euro auf nunmehr ... Euro veranlasst.
Ihrem Schluss-Satz „Hiermit haben wir Ihrem Widerspruch entsprechend der derzeit gültigen Rechtslage abgeholfen und sehen diesen als erledigt an" werde ich nicht folgen. Der Verwendungszweck lautet deshalb weiterhin:

Vers.Nr.: Zahlung mit Vorbehalt, Protest und Widerspruch
Begründung:

1) Der von der Hannoverschen Leben neu mitgeteilte Ertragswert in Höhe von ... Euro ist eine Zumutung für den Beitragszahler (wie die gesamte Direktversicherung), da die empfohlene Fortsetzung meiner Beitragszahlungen für die letzten sieben Jahre bis zur Vollendung meines 65. Lebensjahres eine Effektivverzinsung in Höhe von 0,3 % ergibt. Für wie dumm werden vom Spitzenverband der Krankenkassen eigentlich ehrliche Menschen gehalten, hier die Berechnungsformel einseitig und ausschließlich zu ihren Gunsten zu gestalten? Eine plausible Erklärung siehe unter 3).

2) Die Politik und das Bundesverfassungsgericht sprechen immer nur von dem „durch den Arbeitgeber angesparten Teil". Der Arbeitgeber hat bei mir von sich aus NULL angespart, er hat lediglich seinen Namen als Vermittler hergegeben und durch diese Konstellation auch noch viel Geld verdient (siehe Anlage, hier Link )

Es ist ein Hohn und Schlag ins Gesicht der Gerechtigkeit, ausschließlich vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt bezahlte Beiträge in eine LV eingezahlt beitragsfrei zu lassen, den Gehaltsverzicht durch die Arbeitnehmer jedoch mit einen fast 20 %igen Abzug zu bestrafen.

3) Die von Ihnen jetzt nach neuer Berechnung verlangten 88,73 Euro ergeben auf 120 Monate hochgerechnet einen Gesamtbetrag in Höhe von 10.647,60 Euro.

Mit Bezug auf die Offenbach Post vom 12.04.2011 „Chef der Kassenärzte sahnt ab": Der kürzlich wiedergewählte Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, hat sich seine Bezüge kräftig erhöhen lassen. Sein Basisgehalt steigt auf mindestens 350.000 Euro pro Jahr, bestätigten mehrere Quellen der Frankfurter Rundschau. Das entspricht einer Gehaltserhöhung um 90.000 Euro (!) oder 35 %."

Bei meinem monatlichen Zusatzbeitrag von 88,73 Euro hier folgende Rechnung: 90.000 Euro ./. 88,73 Euro ergibt eine Zahlungsdauer von 1.014 Monaten, bzw. 84,5 Jahre.
In Worten: Danach müsste ich als Mitglied 84,5 Jahre (!) in die GKV einzahlen, nur um die Gehaltserhöhung eines einzelnen Vorstandsmitgliedes – und hier auch nur für ein einziges Jahr – sicher zu stellen ! Da aber „nur 120 Monate" gezahlt werden müssen, werden statistisch gesehen jetzt 8,5 Beitragszahler dafür benötigt !! Es ist nicht zu akzeptieren, dass mit den Beträgen der Gehaltsumwandlung solche Exzesse unterstützt werden.

Man verzichtet viele Jahre z. B. auf das Weihnachtsgeld, nur damit Einzelne in der GKV sich schamlos bedienen können.

In Ihrem Schreiben vom 19.08.2011 haben Sie einen Rückerstattungbetrag in Höhe von ... Euro ausgewiesen. Sie hatten zugesagt, für diesen Betrag einen Zinssatz von 4 % für die Rückerstattung zugrunde zu legen. Ich bitte dies nachzuholen.

Mir wurde zugetragen, dass es bereits drei Verfahren in Sachen Pflegeversicherung in der Direktversicherung gegeben hat, bei denen die Zahlungsbescheide der Kassen aufgehoben wurden. Deshalb auch hier mein Vorbehalt zur Zahlung!
Mein Vertrag zum Abschluss einer Direktversicherung läuft seit 1984. Die Pflegeversicherung wurde erst 1995 eingeführt. Mit welchem Recht wird die Wertentwicklung von 1984 bis 1995 in die nachträgliche und rückwirkende Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung mit einbezogen?
Ich erhebe hiermit Widerspruch gegen die Berechnung zur Pflegeversicherung aus der Gesamt-Auszahlungssumme.

Mit freundlichen Grüßen
xx

Link: Direktversicherung:; Betroffene halten still
Quelle: Mail an die Redaktion

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