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Altersgrenzen in Berliner Rechtsvorschriften

24.08.2010 - von Sprecherin der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Altersgrenzen auf dem Prüfstand – Senat legt Bericht zu Berliner Rechtsvorschriften vor. Aus der Sitzung des Senats am 24. August 2010:

Der gleichberechtigten Teilhabe von Seniorinnen und Senioren in Beruf und Ehrenamt sollen in Berlin weniger Altersgrenzen entgegenstehen.

Einen entsprechenden parlamentarischen Auftrag setzte der Senat um. Auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm, verabschiedete er auf seiner heutigen Sitzung einen Bericht an das Abgeordnetenhaus zu Altersgrenzen in den Berliner Rechtsvorschriften. Es handelte sich vor allem um Rechtsvorschriften, in denen ein kalendarisches Lebensalter für die Ausübung oder Beendigung einer Tätigkeit festgesetzt ist. So ist beispielsweise die Wählbarkeit für die ehrenamtliche Tätigkeit in einer Schiedskommission an ein Mindestalter von 30 Jahren und an ein Höchstalter von 70 Jahren gebunden. Auch das Bezirksamts-Mitglieder-Gesetz zieht in beiden Richtungen Grenzen: Zur Stadträtin oder zum Stadtrat kann nur gewählt werden, wer mindestens 27 Jahre oder höchstens 57 Jahre alt ist.

Aus antidiskriminierungspolitischer Sicht erscheinen Altersgrenzen nicht immer gerechtfertigt. Sie knüpfen zum Teil an pauschale und defizitäre Bilder vom Alter an. Diese werden der veränderten Lebenswirklichkeit älterer Menschen jedoch nicht gerecht.

Für den Bericht wurden aus insgesamt 1.300 Berliner Rechtsvorschriften rund 140 altersbezogene Normen herausgefiltert und bewertet. Dabei handelte es sich um 53 % Höchstaltersgrenzen und um 47 % Mindestaltersgrenzen.

Mit der Bestandsaufnahme hat ein Prozess der differenzierten und konsequenten Auseinandersetzung um Altersgrenzen eingesetzt. Bei fast jeder dritten Norm wird von den verantwortlichen Verwaltungen ein Verzicht auf Altersgrenzen in Aussicht gestellt.

Der Senat wird die Diskussion um Altersgrenzen fortführen – gemeinsam mit den parlamentarischen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Ungerechtfertigte Altersgrenzen, die dem beruflichen und gesellschaftlichen Engagement von Menschen entgegenstehen, sollen weiter abgebaut werden. Außerdem wird die Berliner Landesregierung prüfen, ob eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Artikels 3 im Grundgesetz den Diskriminierungsschutz älterer Menschen verbessern könnte.

Quelle: PM 24.8.2010