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EuGH entscheidet nicht über Sozialauswahl

03.05.2011 - von Die Direktorin des Arbeitsgerichts Siegburg

Das Arbeitsgericht Siegburg hatte dem Europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 27.01.2010 die Frage vorgelegt, ob das deutsche Kündigungsschutzgesetz gegen das europarechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstößt, wenn es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Arbeitgeber gestattet, bei der sozialen Auswahl zur Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur Altersgruppen zu bilden, innerhalb derer die Sozialauswahl vorzunehmen ist.
Der Rechtsstreit ist kurz vor der zu erwartenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes durch Vergleich erledigt worden.

Arbeitsgericht Siegburg, Beschluss vom 27.01.2010 - 2 Ca 2144/09 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (Link, dort aufrufbar mit dem Aktenzeichen).

Link: Bundesarbeitsgericht: Sozialauswahl nach Alter o.k.
Quelle: Pressemitteilung 1/2011