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Chorgesang: Mit 63 Gesangsprüfung, mit 65 raus

03.06.2011

Die Tochter einer sangesfreudigen Dame, Dr. Elke S. hat die Altersdiskriminierung ihrer Mutter durch die Kantorin der Berliner Marienkantorei nicht klaglos hingenommen. Sie schrieb am 24.5.2011 einen Brief an die Gleichstellungsbauftragte der Evangelischen Kirche, Pfarrerin Winter.

Sehr geehrte Frau Winter,
ich schreibe Ihnen in Ihrer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte der Evangelischen Kirche, deren Mitglied ich bin. In der Hoffnung, dass Ihre Verantwortung auch den Bereich Altersdiskriminierung einschließt, möchte ich Ihnen mit großer Betroffenheit und Empörung folgenden Vorgang zur Kenntnis geben und Sie um Stellungnahme bitten.

Meine Mutter singt seit vielen Jahren in Kirchenchören und ist ein sehr engagiertes Gemeindemitglied. Als kulturbegeisterte Rentnerin bringt sie sich gemeinsam mit einem Freundeskreis ebenso tatkräftiger Senioren auf vielerlei Ebenen ein. Sie singen in der Marienkantorei Berlin unter der Leitung von Marie-Louise S. Ich bin stets sehr gern zu den Konzerten dieses Chores gegangen, die von herausragender Qualität waren. Mir erschien der Chor dabei von einheitlicher Stärke zu sein. Der hohe Qualitäts- und Leistungsanspruch der Kantorin verlangte den Chormitgliedern einiges ab, was aber auch überzeugend geleistet wurde.

Nun haben die Kantorin und der Chorrat kürzlich eine Chorversammlung einberufen, auf der allen Mitgliedern erklärt worden ist - ohne Vorankündigung - dass die älteren Chormitglieder dem Qualitätsanspruch des Chores und ihrer Leiterin nicht mehr genügen, zugleich abschreckend auf neue, junge Chorsänger und -sängerinnen wirken würden und man deshalb vorschlägt, dass hier neue Regularien eingeführt werden müssen. Wer 63 Jahre alt ist, muss eine Gesangsprüfung ablegen und darf eventuell noch weitersingen, bis er oder sie 65 Jahre alt ist. Alle anderen fallen raus, dürfen aber noch bis zum Ende des Jahres im Chor als Übergangszeit weitersingen. Begründet wurde das mit dem Alter, in dem - wie die Kantorin sich bereit fand auszuführen - Haut und Haare erschlaffen, die Muskelkraft sinkt, und man konsequenterweise also auch nicht mehr so recht beim Singen mithalten kann.

Meine Mutter ist siebzig - und wie die anderen Betroffenen singt und musiziert sie seit vielen Jahren, diese Generation hat die Kirchenmusikkultur unserer Gemeinden maßgeblich geprägt, sie sind der "Humus" gewesen. Hier werden auf beispiellose Weise Menschen verletzt und gedemütigt, und ich kann es nicht fassen, dass dies ausgerechnet im Kontext eines Kirchenchores passieren konnte. Gewiß steht es jedem Chor frei, sich über den eigenen Qualitätsanspruch zu verständigen, aber ist es wirklich möglich im Bereich der Kirchenmusik mit ihrer Fundierung auf der Kultur von Amateuren, die "Alten" auszutauschen? Und das auf so häßliche Weise? Greift hier das kapitalistische Leistungsprinzip durch? Und welcher Platz ist den "Alten" dann zugedacht? Dürfen Sie nach einem langen, erfahrungsreichen Leben nunmehr nur noch den Kuchen backen oder die Eintrittskarten abreißen, wie es in der Sitzung vorgeschlagen wurde? Nach meinem Verständnis ist unsere Kirchenmusik ein Medium der Freude, der Glaubenspraxis und der Gemeinschaft - kann es sich unsere Kirche leisten, die "Alten" da auszuschließen?

Meine Mutter und ihre betroffenen Chorfreundinnen treten folgerichtig aus dem Chor und dem Förderverein aus - es bleibt aber die bittere Verletzung, die kaum wieder gut gemacht werden kann. Ich bin so wütend wie bestürzt, im Konkreten wie im Allgemeinen, denn mit dem Wandel unserer Gesellschaft wird auch die evangelische Kirche und ihre Institutionen eine angemessene Haltung zu ihren "Alten" finden müssen, die deren Potenzial erkennt und nutzt - und sie nicht einfach - zum eigenen Schaden - kalt abserviert.

Wahrscheinlich braucht es hier grundsätzlich eine innerkirchliche Debatte, auch wenn ich hoffen will, dass dieser Vorgang in der Marienkantorei einmalig ist. Gleichwohl handelt es sich aus meiner Sicht hierbei um einen Fall (vielleicht unbewußter) Altersdiskriminierung und ich ersuche Sie daher um eine Reaktion im Sinne des Gleichstellungsgesetzes. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe einstweilen mit freundlichen Grüßen

dr. elke schulze.

Ich gebe dieses Anschreiben in Kopie zur Kenntnisnahme weiter an die Antidiskriminierungsstelle des Berliner Senates und an das Büro gegen Altersdiskriminierung.

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Zu diser Schilderung gibt es inzwischen eine Gegendarstellung der Kantorei. Sie ist zu finden unter: Link

Das Altersgrenzen für Chorgesang leider kein Einzelfall sind, bleibt davon unberührt. Siehe:

Singen im Chor nur bis 60… Link

Chor in Porz sucht bis 60 Jährige…
Link

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Aber es gibt auch positive Beispiele. Allerdings bedeutet das in diesem Fall "nur" dass ältere Leute singen können, allerdings nicht generationengemischt.

Offener Experimentalchor für alte Stimmen (Evgl. Kirchengemeinde Köln/Troisdorf) Nur Ü-70er dürfen mitsingen.
Link

My Generation:
Link

Kinotipp: young@hart… Link

Link: Spielalter maximal 65 Jahre…
Quelle: Mail an die Redaktion