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Krankengeld für Rentner?? Millionenabzocke

Marburg, 2006

26.01.2016 - von Helmut Schang

Zu den ungerechtfertigten Einnahmequellen der Krankenkassen gehört auch der Sonderbeitrag für Krankengeld, den Rentner an die Krankenkassen zahlen müssen, ohne dafür die geringste Gegenleistung zu erhalten. Ein Rentner hat die Nase voll davon und deshalb zu diesem Thema eine eigene Webseite aufgemacht.
Er schreibt:

Ein neuer Lebensabschnitt begann. Nach 45 Berufsjahren erhalte ich seit Mai 2007 meine Altersrente. Da mir ein paar Monate bei der 9/10-Regelung fehlten, wurde ich als freiwillig versicherter Rentner bei meiner gesetzlichen Krankenkasse eingestuft. Ich erhielt einen Beitragsbescheid und erlaubte mir dazu Fragen an meine Krankenkasse. Erst nach mehrmaligen Nachfragen wurden mir die Paragrafen für die Grundlage der Beitragsberechnung mitgeteilt. Daraufhin begann meine Recherche zur Gesetzgebung bei der Krankenversicherung.

Das Drama mit der "Wahrheit" und den an der Gesetzgebung Beteiligten nahm seinen Lauf ... Diverse Stellen wurden von mir angeschrieben, um Aufklärung zum Widerspruch beim Sonderbeitrag für Krankengeld zu erreichen.

Keiner, aber auch wirklich KEINER, ging auf meine Kernfrage ein, wie zwei sich gegenseitig ausschließende Aussagen zum Sonderbeitrag für Krankengeld (veröffentlicht vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) – als Urheber des Gesetzes), wahr sein können.

Auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages schaffte es nach drei Jahren seiner Arbeit nicht, diesen Widerspruch zu erklären und teilte mir lapidar mit, dass alles "ausreichend" beantwortet wäre. Mit seinem Beschluss legitimierte der Ausschuss also den Verstoß gegen die Verfassung, was ich ihm in meiner Schlussantwort auch mitteilte (Pet 2-16-15-029769).

Dass beim Krankengeld ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5% erhoben wird, teilte das BMG – gemäß der verfassungsrechtlichen Informationspflicht über Gesetzesänderungen – nach Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag - der Öffentlichkeit mit. Nachzulesen in der BMG-Publikation A 410 "DIE GESUNDHEITSREFORM: Eine gesunde Entscheidung für alle!" Damit wurde den RentnerInnen die Möglichkeit eröffnet, zu klagen, da sie zwar Krankengeld bezahlen, aber keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Im Gesetz wurde aber jeder Hinweis auf Krankengeld in der Schlussfassung vermieden, damit die Gerichte mögliche Klagen abschmettern konnten, was auch so passierte.

In seiner Pressemitteilung Nr. 122 vom 15.06.2005 teilte das BMG dann mit, dass die Aussage, der Sonderbeitrag sei allein zur Finanzierung von Krankengeld bestimmt, falsch ist. Damit bezichtigte sich das BMG selbst, falsch behauptet zu haben.

Kannte das BMG sein eigenes Gesetz und den Text der Begründungen hierzu nicht mehr?(siehe auch: Wortprotokolle Bundestag, Ausschüsse). Hiervon ist wohl nicht auszugehen, denn die Gründe für die Desinformation sind jedem Insider bekannt.

Man muss es sich einmal bewusst machen: Da bezichtigt das BMG sich selbst und weitere, dass falsch behauptet wird und benutzt dazu eine Lüge, legitimiert durch eine Falschaussage in der Begründung zum Gesetz. Und KEINER nahm davon Notiz. Wo war die Erfüllung der Aufgabe der Opposition, die Bundesregierung zu kontrollieren?

Wo blieb der Aufschrei der Öffentlichkeit?
Schweigen im (Blätter)Walde....

Was sich ein Ministerium hier erlaubt hat, lässt sich "morgen" von jedem anderem Ministerium in gleicher Art und Weise für seine Ziele wiederholen, wenn nichts dagegen unternommen wird.

Deswegen habe ich unter Link meine Homepage eingerichtet.
Hier finden sich meine Erkenntnisse aus vier Jahren Internet-Recherche und Schriftwechsel mit den involvierten Beteiligten.


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Originalbeitrag veröffentlicht am 11.5.2011

Link: Krankengeld zahlen, aber keins erhalten: GERECHT?
Quelle: Mail an die Redaktion

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