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Berufsbildende Schule in Speyer diskriminiert

26.04.2011 - von A.D. + Hanne Schweitzer

In wieweit zählt Altersdiskriminierung, wann beginnt sie? Ich frage aus folgendem Grund: Meine Frau (30 Jahre alt) hat sich bei einer Schule zur beruflichen Ausbildung beworben. Sie hat einen Ablehnungsbescheid bekommen. In diesem steht

"Wir haben uns für die Bewerber gleicher Altersstruktur entschieden. Aufgrund dieser Tatsache können wir Sie leider nicht aufnehmen."

Für mich klingt dies nach Diskriminierung, ob es tatsächlich so ist, kann ich nicht entscheiden. Können Sie mir helfen? Danke im Voraus.

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Es kann nicht angehen, dass Altersgrenzen darüber entscheiden, ob man sich weiterbilden kann oder nicht! Wenn die berufsbildende Johann-Joachim-Becher Schule in Speyer eine Ausbildung zur Maßschneider/in aus Altersgründen ablehnt, muss man sich wundern. Aus den Paragrafen §1 und §2 Absatz 3, Absatz 7 und §3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG geht nach meiner bescheidenen Meinung deutlich hervor, dass diese Verhaltenweise nicht legal ist.

Da ja leider inzwischen vieles so hingebogen wird, wie es die hohen Herren gerade wünschen: Sollte die Ablehnung einer 30Jährigen zur Berufsausbildung aus Altersgründen legal sein, gehört das schleunigst geändert!!!!

Link: Studieren über 30: Wo ist Gleichbehandlung?
Quelle: Mail an die Redaktion