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Singen im Chor nur bis 60

20.03.2011 - von Hanne Schweitzer

Singen macht Spaß. Dieser Spaß vergeht aber turboschnell, wenn frau in einer Kölner Tageszeitung die folgende Annonce liest: "Der Kölner Frauenchor sucht erfahrene Mitsängerinnen bis 60 Jahre." Tief bohrt sich der Dolch der Altersdiskriminierung ins Stimmband der sangesfreudigen Frau über 59. Du bist ungeeignet für´s Singen im Chor. Deine Stimme ist brüchig, die Augen sind zu schlecht um Noten vom Blatt lesen zu können, du taugst nicht mehr für die Chorgemeinschaft, du verhinderst Wohlklang, du verhinderst Spitzenleistung, du störst.

Die Anzeige des Kölner Frauenchors ist keineswegs verboten. Sie fällt nicht unter das Gesetz gegen Altersdiskriminierung. Jeder Chor kann das Mindest- oder Höchstalter seiner Mitglieder frei nach Schnauze festlegen. Das ist für die Frau mit dem falschen Alter deprimierend. Aber sie weiß, woran sie ist. In anderen Gremien werden die Alten zwecks Mitgliederbeitrag noch geduldet, aber es fallen dann Kommentare wie: Gewerkschaftsarbeit sollte sexy sein ...

In Australien wäre eine solche Anzeige gesetzlich verboten. Jede/r der einem registrierten Club oder Verein beitreten will, hat dort das Recht dazu, unabhängig vom Alter. Aber wir sind nicht in Australien, sondern in einem führenden Spitzenland der Altersdiskriminierung.

Einzige Möglichkeit der Gegenwehr für alle, die nur noch als zahlende Besucherinnen bei Konzerten des Kölner Frauenchors erwünscht sind: In die Offensive gehen. An die Zukunft denken! Sofort einen eigenen Chor gründen! Sich davon animieren lassen, was z.B. angelsächsische Chöre mit Hochaltrigen an Pionierarbeit auf diesem Gebiet geleistet haben! The Zimmers aus Großbritannien zum Beispiel, zu sehen unter: Link. Oder der Seniorenchor aus Neuengland, der im Film YOUNG@HEART vorgestellt wird. Link

Link: My Generation
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung, Kölner Stadt Anzeiger, 20.3.2011

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