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Sachverständige: IHK fordert Bestellungsurkunde zurück

11.03.2011 - von Dr. H.L.

Altersgrenzen für Sachverständige: Die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts findet bei Betroffenen keine Akzeptanz. (BVerwG 8 C 45.09 und 46.09 - Urteile vom 26. Januar 2011) "Ich wurde am 17.10.1989 als Sachverständiger für Münzen und Medaillen von der IHK München öffentlich bestellt. Mir wurde mitgeteilt, dass diese mit Erreichen des 68. Lebensjahres erlischt, was mir eigentlich zunächst egal war, da ich als Unternehmer ohnehin genug zu tun habe.

Aber am 16.2. 2011 fordert mich die IHK auf, meinen Stempel, den Ausweis und die Bestellungsurkunde zurückzugeben. Dadurch habe ich endlich erkannt, dass das Erlöschen der Bestellung eine Altersdiskriminierung ist, die eigentlich rechtswidrig ist.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann nichts mit Sachverständigen im Bereich Numismatik, Münzen und Medaillen zu tun haben, da hier der Sachverstand eventuell erst mit 80 Jahren abnimmt. Habe soeben mit einem der international größten Experten der Antiken Kunst zu Mittag gegessen, der mit 92 noch voll auf der Höhe seines Wissens ist.

Link: Sachverständige: Höchstaltersgrenzen zulässig
Quelle: Mail an die Redaktion

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